Autounfall im Ausland: Auf die Rechtslage achten!

  • Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt: 60 Prozent der deutschen Autofahrer machen sich bei einem Unfall im Ausland wegen der fremden Rechtslage bzw. Vorschriften Sorgen.
  • Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof erklärt, was bei einem Unfall außerhalb Deutschlands zu beachten ist.

 

CosmosDirekt Versicherung: Gerade erst die Landesgrenze passiert und im nächsten Moment passiert etwas Unvorhergesehenes. Wenn die Fahrt ins Reiseland durch einen Unfall unterbrochen wird, ist die Urlaubsfreude getrübt.

 

Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, würde sich bei einem Unfall im Ausland mehr als die Hälfte der deutschen Autofahrer (60 Prozent) "große" bis "sehr große" Sorgen wegen der anderen Rechtslage bzw. Vorschriften machen. CosmosDirekt erklärt, wie sich Autofahrer bei einem Schadensfall im Ausland richtig verhalten, um den idealen Versicherungsschutz zu garantieren.

Vor der Fahrt: Auf die Vorbereitung kommt es an

Andere Länder, andere Gesetze: Damit Pkw-Besitzer auch auf außerdeutschen Strecken sicher ans Ziel kommen, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Verkehrsvorschriften des Reiselandes zu informieren. Denn nicht selten führt ein anderes Rechtsverfahren zu unliebsamen Überraschungen.

 

Doch zunächst sollte der Wagen auf Verkehrssicherheit für die Langstrecke geprüft werden: Sind Verbandskasten, Warndreieck und -westen sowie Bordwerkzeug untergebracht, kann die Fahrt beginnen. Darüber hinaus rät Frank Bärnhof, folgende Dokumente griffbereit zu haben: „Für Autofahrer ist es im Ausland empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

 

Zwar ist das Mitführen in der EU nicht mehr Pflicht, doch auch innerhalb der EU erleichtert sie die Schadensregulierung. Auch der Europäische Unfallbericht ist hilfreich, mit ihm lässt sich ein Unfall schnell erfassen – idealerweise hat man ein Exemplar in der Landessprache dabei.“

Im Ernstfall: So verhalten sich Autofahrer richtig

Kommt es trotz bester Vorbereitung zu einem Unfall, sollten die Beteiligten möglichst Ruhe bewahren und sich auf die nächsten wichtigen Schritte besinnen. Frank Bärnhof erklärt, was konkret zu tun ist: „In ganz Europa führt die 112 zu schneller Hilfe – auch ohne SIM-Karte und Vorwahl.

 

Im Gespräch sollten die wichtigsten W-Fragen beantwortet werden: Wo ist die Unfallstelle? Was genau ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Arten von Verletzungen sind vorhanden?“.

Die Schadensabwicklung: Das sollten Urlauber beachten

Bei einem Kfz-Unfall im Ausland ist es wichtig, diesen umgehend bei der Versicherung zu melden – auch wenn keine eigene Schuld vorliegt. Ist die Police der Gegenseite nicht bekannt, kann sie der Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Die Service-Stelle ist rund um die Uhr unter 0800 25026 00 (+49 40 300 330 300 aus dem Ausland) erreichbar.

 

Die Zuständigkeit bei der Schadensabwicklung hängt vom Herkunftsland des Verursachers ab. Frank Bärnhof erklärt das Vorgehen: „Bei Unfallgegnern aus der EU oder den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist ein Schadenregulierungs-Beauftragter der ausländischen Versicherung zuständig.

 

Er ist in Deutschland ansässig und kommuniziert auf deutsch – unabhängig davon, ob der Unfall in der EU oder einem Dritt-Staat verursacht wurde. Reagiert dieser nicht, wird die deutsche Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe tätig. Dabei gilt es zu beachten, dass das Recht des Unfalllandes anwendbar bleibt.

 

Stammt der Verursacher aus einem anderen Staat ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten, da die Schadensregulierung über eine ausländische Haftpflichtpolice lange dauern kann und teils sehr unterschiedlich ausfällt.“

 

 

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