Bankenverband prüft Reform der Einlagensicherung
Bankenverband: Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) will als Konsequenz aus der Greensill-Insolvenz prüfen, ob die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken reformiert werden sollte.
„Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die wir beleuchten müssen“, erläuterte BdB-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig in einem am Dienstag veröffentlichten Interview. „Dazu gehört natürlich auch die Frage, wie wir die Prüfung einer Bank besser aufstellen und wie wir unser Risikomanagement schlagkräftiger machen können.“
Soweit man das heute beurteilen könne, sei der Prüfungsverband bei der insolventen Bremer Greensill Bank seinen Verpflichtungen und Aufgaben nachgekommen. Nun würden über die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung Entschädigungen in Höhe von 3 Milliarden Euro gezahlt.
Mit dem bisherigen Verlauf des Entschädigungsprozesses sei der Verband zufrieden, so Ossig. Die Entschädigung von rund 20.000 Kunden verlaufe schnell und reibungslos. Was die Zukunft anbelangt, so zeichne sich bereits ab, dass der Bankenverband den Kreis der von ihm geschützten Einleger nochmals einschränken dürfte, ergänzte Ossig.
2017 hatte der Einlagensicherungsfonds des BdB bereits Kommunen aus der Einlagensicherung ausgenommen. Außerdem müsse nun auch über die Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern sowie über die Rolle von Online-Zinsportalen diskutiert werden. Oberstes Ziel bleibe der Schutz der Sparerinnen und Sparer, betonte Ossig. Daran werde eine mögliche Reform nichts ändern. Die 120 Verbandsmitglieder, die in den Sicherungsfonds einzahlen, müssten sich nun allerdings auf steigende Beiträge einstellen.