Consorsbank: Physische Goldbarren und Goldmünzen handeln!

  • Als erste Bank ermöglicht sie den Kauf von physischem Gold in einem durchgängigen Online-Prozess
  • Partnerschaft mit Edelmetallhändler pro aurum garantiert bequemen Handel und sichere Verwahrung


Consorsbank: Für Kunden der Consorsbank brechen goldene Zeiten an: Heute startet die Consorsbank den Handel mit physischem Gold. Die Abwicklung erfolgt dabei vollständig automatisiert. Möglich wird dies durch eine Partnerschaft mit pro aurum, einem der größten Edelmetallhändler im deutschsprachigen Raum. Angeboten werden acht verschiedene Barren in Größen zwischen zehn Gramm und einem Kilo sowie zwölf gängige Münzen, darunter der südafrikanische Krügerrand und der österreichische Philharmoniker. Alle tragen eine eigene Wertpapierkennnummer. Anleger können das Gold damit genauso einfach und schnell wie eine Aktie oder andere Wertpapiere handeln.

Handel in Euro und ohne Gebühren
Dabei fallen keine Ordergebühren an, sondern lediglich Verwahrgebühren in Höhe von vierteljährlich 0,15 Prozent des aktuellen Kurswerts. Diese Gebühren sind vergleichbar mit den Schließfachkosten einer Bank. Kursstellung und Handel erfolgen in Euro. Consorsbank-Kunden wählen auf der Produktseite ein konkretes Goldprodukt aus, lassen sich über den neuen Börsenplatz "pro aurum" die handelbaren Kurse anzeigen und schließen Käufe bzw. Verkäufe per Mausklick ab. Innerhalb weniger Sekunden erhält der Anleger dann eine Bestätigung seiner Transaktion mit anschließender Einbuchung ins Depot.

Die Käufer werden nach dem Kauf rechtliche Eigentümer des Goldes. Es wird in den Hochsicherheitstresoren von pro aurum verwahrt. Dort ist es auch versichert. Alternativ wird das Gold auf Wunsch und gegen Gebühr ausgeliefert. Natürlich kann es über die Consorsbank auch wieder verkauft werden.

Kursgewinn nach einem Jahr steuerfrei
"Dies ist eine echte Innovation am Markt, noch nie war es so einfach und bequem, mit physischem Gold zu handeln", erklärt Stefan Gröning, Chief Sales Officer der Consorsbank. „Viele Kunden nutzen Gold als Depotbeimischung. Jetzt haben sie ihre Bestände neben anderen Wertpapieren einfach im Blick.“

Bei der Anlage in Goldbarren und Goldmünzen besteht im Gegensatz zu einem Investment über Zertifikate oder ETFs, dem so genannten Papiergold, keinerlei Emittentenrisiko. Physisches Gold gilt rechtlich als Sondervermögen, der Käufer hat also selbst im Fall einer Insolvenz des Anbieters ein Anrecht auf die Herausgabe. Und: Physisches Gold unterliegt nicht der Abgeltungsteuer, nach einem Jahr sind Kursgewinne steuerfrei.

 

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Consorsbank:

Die Consorsbank, die früher unter dem Namen Cortal Consors firmierte, gehört zur BNP Paribas und ist einer der führenden Online Broker in Europa. Gegründet wurde die Consorsbank bereits im Jahr 1994 und firmierte seit der Übernahme durch die BNP Paribas und Fusion mit deren Tochter Cortal unte...

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