Deutsche Cannabis AG: BaFin droht Zwangsgelder an

BaFin: Die BaFin hat am 25. November 2019 gegen die Deutsche Cannabis AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 172.500 Euro angedroht.

Die Deutsche Cannabis AG hat gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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