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Deutschland sollte Vorreiter bei Blockchain-Finanzierung werden

  • Bitkom schlägt Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone und Anerkennung von Tokens als Urkunde vor
  • Prospektpflicht muss für zusätzlichen Verbraucherschutz sorgen
  • Positionspapier zu Token Generating Events veröffentlicht

Die digitale Währung Bitcoin hat in den vergangenen Wochen einen Kurs-Rekord nach dem anderen gebrochen, zuletzt war ein Bitcoin kurzzeitig mehr als 20.000 US-Dollar wert.

Bitcoin ist dabei längst nicht das einzige Finanzinstrument, das auf der Blockchain-Technologie aufsetzt. Sogenannte Initial Coin Offering (ICO), die auch Token Sale oder Token Generating Event (TGE) genannt werden, setzen sich immer mehr zur Finanzierung von Technologie-Start-ups durch.

Der Digitalverband Bitkom hat aus diesem Grund eine Stellungnahme zu Token Generating Events (TGE) veröffentlicht und fordert darin, Deutschland als einen sicheren Hafen für blockchainbasierte Finanzierungsformen zu etablieren.

„Sowohl für junge Unternehmen, die Finanzierung suchen, als auch für Wagniskapitalgeber, die Gelder investieren, sollte sich Deutschland als der zukunftssichere Standort für Wagniskapitalfinanzierung auf TGE-Basis positionieren“, sagt Marco Liesenjohann, Referent Blockchain beim Bitkom.

Ein wichtiger erster Schritt dafür ist nach Ansicht des Verbands, eine Sonderwirtschaftszone für Finanzierungen auf Blockchainbasis einzurichten. Damit könne man die neuen und innovativen Instrumente erproben und Erfahrungen sammeln. Dies könne zum Beispiel Berlin als international sichtbarer Blockchain-Hub sein.

Die Idee bei TGE ist, dass die Geldgeber und die Start-ups über die Blockchain-Technologie in Verbindung treten, die einen manipulationssicheren Austausch von Informationen ermöglicht. Eine Bank als zentrale Zwischeninstanz ist dabei nicht mehr nötig.

Gleichzeitig erlaubt es die Blockchain-Architektur, die vom Start-up gegen Bezahlung ausgegebenen Tokens mit bestimmten Ereignissen zu koppeln, wie etwa ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Unternehmenswert, bei deren Eintreten automatisch eine Auszahlung erfolgt.

„Rechtsgeschäfte können auf diese Weise technologisch abgebildet werden, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden in sogenannten Smart Contracts jederzeit nachvollziehbar verankert“, sagt Liesenjohann.

Vor allem Start-ups, deren Produkt oder Dienstleistung selbst auf der Blockchain aufsetzt, haben diesen Finanzierungsweg bislang gewählt. Seit 2012 sind auf diese Weise weltweit rund 2,4 Milliarden US-Dollar eingesammelt worden – mehr als die etwa 2 Milliarden US-Dollar, die durch klassische Wagniskapitalfinanzierung in diese Start-ups geflossen sind.
Bitkom plädiert dafür, das neue Mittel der TGE nicht durch übertriebene Regulierung bereits im Keim zu ersticken. Das bedeutet, dass der Aufwand für diese Finanzierungsform etwa im Vergleich zu einem klassischen Börsengang deutlich niedriger bleiben muss.

Gleichzeitig muss aber ein ausreichender Verbraucherschutz gewährleistet werden, etwa durch vereinfachte Prospektpflichten, die das bislang bei TGEs gebräuchliche Format des Whitepaper weiterentwickeln.

„TGEs sollen für den digital-affinen Investor verständlich präsentiert werden. Es ist wichtig, dass gerade beim Einsatz dieser neuen Form der Beteiligung größtmögliche Transparenz hergestellt wird“, fordert Liesenjohann. Zudem sei es nur konsequent, das Modell weiterzudenken und Tokens als digitale Form der Urkunde zu begreifen.

Token seien fälschungssicher, übertragbar und stellten die digitale Variante der Verbriefung von Rechten dar. Liesenjohann: „Mit Tokens bekommen digitale Inhalte eine Einmaligkeit, die Dingen der physischen Welt ganz selbstverständlich zu eigen sind. Die Bedeutung für die Weiterentwicklung des Internets kann nicht überschätzt werden.“

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