EASY FINANCE GmbH: BaFin ordnet Einstellung der Zahlungsdienste an

BaFin: Die BaFin hat der EASY FINANCE GmbH, München, mit Bescheid vom 15. Januar 2019 aufgegeben, das Akquisitions-/Finanztransfergeschäft einzustellen.

Die EASY FINANCE GmbH nahm als treuhänderischer Zahlungsdienstleister Zahlungsvorgänge an und rechnete sie ab bzw. leitete Geldbeträge weiter.

Damit erbringt die EASY FINANCE GmbH die genannten Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

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