flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024

flatex: Zusammenfassung der Originalmeldung: Die flatexDEGIRO AG wird am 4. Juni 2024 ihre ordentliche Hauptversammlung abhalten, bei der aufgrund eines Ergänzungsverlangens der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH wesentliche Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats diskutiert und möglicherweise beschlossen werden. Die GfBk, vertreten durch Bernd Förtsch und mit einem signifikanten Anteil von über 19% an der flatexDEGIRO AG, schlägt mehrere wichtige Änderungen vor:

1. Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden: Die GfBk fordert die Abberufung des aktuellen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Martin Korbmacher, mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung.

2. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern: Infolgedessen schlägt die GfBk Herrn Axel Hörger, einen unabhängigen Unternehmensberater, als neues Aufsichtsratsmitglied vor. Dieser Vorschlag steht unter der Bedingung, dass Herr Korbmacher abberufen wird. Darüber hinaus wird Bernd Förtsch selbst als weiteres neues Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen, nachdem Herr Herbert Seuling aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt angekündigt hat.

Diese Vorschläge könnten signifikante Auswirkungen auf die Unternehmensführung und strategische Ausrichtung von flatexDEGIRO haben. Für Aktionäre und potenzielle Investoren ist es wichtig, diese Entwicklungen zu beobachten, da sie nicht nur die Unternehmensführung betreffen, sondern auch mögliche Veränderungen in der Unternehmenspolitik und -strategie signalisieren könnten. Aktionäre sollten diese Punkte sorgfältig prüfen und ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung entsprechend ausüben, um ihre Interessen zu wahren.

 

Die Originalmeldung:

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024

Bei der flatexDEGIRO AG („Gesellschaft“) ist heute ein Ergänzungsverlangen der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH („GfBk“), vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, für die Tagesordnung der am 4. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen. GfBk ist Aktionärin der Gesellschaft und laut Ergänzungsverlangen mit mindestens 1.000.000 Aktien beteiligt. Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Bernd Förtsch, hält die GfBk, eine mittelbar vollständig von Herrn Bernd Förtsch gehaltene Gesellschaft, 13,08 % der Aktien der Gesellschaft sowie Herr Bernd Förtsch daneben persönlich 1,44 % der Aktien der Gesellschaft und weitere 4,68 % der Aktien der Gesellschaft über die von ihm beherrschten Heliad AG.

Gegenstand des Antrags sind die drei neuen Tagesordnungspunkte 13 bis 15:

Unter Tagesordnungspunkt 13 schlägt die Aktionärin GfBk die Abberufung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Martin Korbmacher, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 vor.

Unter Tagesordnungspunkt 14 schlägt die Aktionärin GfBk vor, Herrn Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, aufschiebend bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß neuem Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Nach Angaben der GfBK wäre Herr Hörger ein von der GfBk unabhängiges Aufsichtsratsmitglied.

Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der von Herrn Förtsch beherrschten Heliad AG, hat heute erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Unter Tagesordnungspunkt 15 schlägt die Aktionärin GfBk nunmehr vor, die mit der Niederlegung von Herrn Seuling entstehende Vakanz durch Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds zu schließen. Hierfür schlägt die GfBk vor, ihren Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde dabei gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft ebenfalls für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die im Ergänzungsverlangen gemachten Beschlussvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.

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