Fondssparer sollten Höhe der Nebenkosten in Anlageentscheidung einbeziehen

Investmentfonds sind beliebte Anlageprodukte, wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht. Doch nicht nur die Zahl der Anbieter und Fondsvarianten ist groß, sondern auch der Unterschied bei den anfallenden Nebenkosten. Da diese im Gegensatz zur zukünftigen Wertentwicklung schon beim Kauf feststehen, sollten Anleger unbedingt über die wichtigsten Gebührenposten bei der Fondsanlage Bescheid wissen und diese in die Anlageentscheidung einbeziehen.

Ausgabeaufschlag:

Dieses Aufgeld wird beim Erwerb von Fondsanteilen fällig. Je nach Investmentgesellschaft und Fondsgattung reicht die Bandbreite von rund drei Prozent bei Anleihenfonds und fünf bis sechs Prozent bei Aktien- und Immobilienfonds. Für Geldmarktfonds werden zumeist keine Aufschläge erhoben. Richtig Geld sparen können Anleger bei dieser Gebühr, wenn sie die Fonds zum Beispiel bei einer Direktbank erwerben. Dort sind oft Rabatte von 50 bis 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag möglich.

Management- oder Verwaltungsgebühr:

Aus dieser Gebühr, die jährlich vom Fondsvermögen abgezogen wird, bestreitet die Investmentgesellschaft die Ausgaben für das Fondsmanagement sowie Kapitalmarktanalysen und zahlt daraus auch Bestandsprovisionen für die Fondsvermittler. Unabhängig davon, bei welcher Bank die Fondsanteile des Kunden verwaltet werden, bleibt die Managementgebühr gleich. Jahr für Jahr werden dem Anleger so je nach Produkt etwa zwischen ein und zwei Prozent vom Anlagebetrag abgezogen. Wesentlich niedriger mit jährlich ca. 0,2 bis 0,5 Prozent sind dagegen die Gebühren bei börsengehandelten Indexfonds – auch als ETFs bezeichnet. Denn diese Fonds betreiben kein teures Fondsmanagement, sondern setzen allein auf die Marktentwicklung und bilden automatisiert nur einen bestimmten Index ab.

Gewinnbeteiligung (Performance Fee):

Eine weitere Ertragsquelle haben sich viele Fondsgesellschaften in den letzten Jahren vor allem bei Aktienfonds durch die Einführung einer gewinnabhängigen Zusatzgebühr erschlossen. Damit wird neben der Verwaltungsgebühr ein Teil des Kursgewinns einkassiert, wenn der erzielte Anlageerfolg zum Beispiel einen bestimmten Prozentsatz überschreitet oder höher ausfällt als bei einem als Vergleichsgröße angesetzten Aktienindex. Und das nicht nur in guten Jahren: Ist die Gewinnbeteiligung an einen Index gekoppelt, kann sie auch in Verlustphasen schon allein dann anfallen, wenn die Fondsverluste geringer sind als die des allgemeinen Markts. Anleger sollten deshalb darauf achten, dass die Gewinnbeteiligung möglichst erst greift, wenn der Fonds seinen historischen Höchststand (die sogenannte “High Water Mark”) überflügelt. Nur so lässt sich ausschließen, dass trotz Verlusten Erfolgsprämien gezahlt werden müssen.

Hilfe bei der Erfassung der Kosten einzelner Fonds leistet die Total Expense Ratio (TER). Der englische Begriff bedeutet so viel wie Gesamtkostenquote. Die Kennzahl gibt an, wie hoch im vergangenen Geschäftsjahr die Summe von Managementgebühr, der innerhalb des Fonds anfallenden Gebühren für die Verwahrung der Wertpapiere bei der Depotbank und anfallende Wirtschaftsprüferhonorare im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen war. Sie muss von der Fondsgesellschaft im Jahresbericht und im vereinfachten Verkaufsprospekt ausgewiesen werden. Allerdings hat die Gesamtkostenquote deutliche Lücken: Nicht enthalten sind die Bank- und Börsengebühren, die der Fonds für den An- und Verkauf von Wertpapieren (Transaktionskosten) bezahlt, und auch die ertragsabhängigen Gewinnbeteiligungen bleiben außen vor. Weil sich die TER auf das letzte Geschäftsjahr bezieht, können die aktuellen Verwaltungskosten zudem deutlich höher liegen.

Fazit:

Angesicht der vielfältigen Möglichkeiten der Fondsgesellschaften zum Gebührenkassieren sollten Anleger die Einzelposten Punkt für Punkt durchgehen, bevor sie sich für einen bestimmten Fonds und einen bestimmten Fondsanbieter entscheiden. Denn neben der bisherigen Wertentwicklung des Fonds ist die Höhe der Nebenkosten ein wichtiges Auswahlkriterium. Schließlich erhöht jeder bei den Gebühren eingesparte Prozentpunkt die Renditechancen, ohne dass damit ein größeres Anlagerisiko verbunden ist.

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