HDI überarbeitet Vermögensschaden-Haftpflicht für beratende Berufe


HDI Versicherung
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Die HDI Versicherung hat die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte überarbeitet. Auf der Basis langjähriger Erfahrungen bietet der Versicherer mit den neuen Bedingungen und Tarifen moderne Deckungskonzepte mit Highlights wie Cyber-Deckung oder Existenzgründer-Rabatt.

Die Haftungsrisiken für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. “Vor diesem Hintergrund ist es für Kanzleien existenziell, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und den aktuellen Erfordernissen anzupassen”, erklärt Dr. Karl Bialek, Leiter Produktmanagement Vermögensschaden-Haftpflicht der HDI Versicherung. Aber auch Berufseinsteiger hat HDI im Blick. Für diese ist es besonders wichtig, bezahlbaren und trotzdem risikoadäquaten Versicherungsschutz zu bekommen. Der neu eingeführte Umsatztarif bietet gerade ihnen, aber auch kleineren Kanzleien vergünstigte Konditionen.


Cyberdeckungen für Dritt- und Eigenschäden


Cyber-Drittschäden aus der beruflichen Tätigkeit sind in der neuen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits generell mitversichert. Damit ist die Kanzlei auf der sicheren Seite, wenn durch die Tätigkeit des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts sensible Daten des Mandanten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden, Datenschutzbestimmungen oder Netzwerksicherheit verletzt werden.

Als Ergänzung lassen sich jetzt insbesondere auch Cyber-Eigenschäden über die Haftpflichtversicherung optional mitversichern. Die Kanzlei ist damit auch selbst gegen die finanziellen Folgen von Hacker-Angriffen und Datendiebstahl geschützt. Denn eine 100-prozentige Sicherheit können allein technische Sicherungen wie Firewalls oder Virenscanner gegen Cyber-Angriffe nicht bieten. Und gerade die sensiblen Daten von Kanzleien können attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle und Datendiebe sein.


Partnerschaft, Selbstbehalt und Existenzgründer-Rabatt


Ohne Zusatzkosten ist die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen. „Darüber hinaus bietet HDI individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und spezielle Expertise bei der Absicherung interprofessioneller Partnerschaften“, ergänzt VH-Leiter Bialek. Flexibel sind die Selbstbehalte gestaltet. Hier kann die Kanzlei zwischen einem festen Selbstbehalt und einer prozentualen Selbstbeteiligung mit festgelegter Höchstgrenze wählen. Und Existenzgründer schließlich zahlen im Rahmen eines neuen Umsatztarifs für Kleinpraxen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag.

Außerdem entfällt der Selbstbehalt innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstzulassung. Über die bereits genannten Leistungen hinaus bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter anderem die Mitversicherung des Datenschutzrisikos in voller Höhe der Vertragsdeckungssumme oder auch die Mitversicherung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften. Mitglieder der Steuerberaterverbände des DStV erhalten besondere Rahmenvertragskonditionen.



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