ING DiBa: Bankkunden als Finanzagenten – Auch unwissende Helfer von Betrügern haften mit

ING DiBa: Manche Menschen träumen davon, schnell viel Geld verdienen zu können, und lassen sich deshalb in Internetforen oder per E-Mail als sogenannte Finanzagenten anwerben. Die entsprechenden Angebote klingen zunächst verlockend: Für ein monatliches Honorar oder gegen eine Beteiligung am Umsatz sollen sie ihr Girokonto für Geldtransaktionen zur Verfügung stellen. Begründet wird dies häufig damit, dass es sich um treuhänderische Abwicklungen für Menschen mit Wohnsitz im Ausland handelt, die in Deutschland kein Konto eröffnen könnten. Doch Vorsicht! Solche Geschäfte können ernste Konsequenzen haben.

In Wirklichkeit werden die Konten der zumeist arglosen Finanzagenten dazu benutzt, um Geld aus betrügerischen Aktivitäten zu transferieren. Hilfreich für Kriminelle können Finanzagenten zum Beispiel beim Phishing sein, bei dem mit gefälschten und angeblich von der Hausbank stammenden E-Mails Konten- oder Kreditkartendaten abgegriffen werden. Haben sich Betrüger Zugang zu einem Konto verschafft, veranlassen sie Überweisungen auf das Konto des Finanzagenten, der häufig das Geld ins Ausland weiterleiten soll. Auch bei betrügerischen Onlineshops, von denen die Kunden nach der Vorauszahlung nie ihre bestellte Ware erhalten, werden die Geldströme oft über die ahnungslosen Helfer verschleiert.

Unwissenheit schützt allerdings nicht vor rechtlichen Folgen
Wer leichtfertig sein Konto in den Dienst von Kriminellen stellt, kann von Gerichten zur Verantwortung gezogen werden. So verurteilte beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) einen Finanzagenten zu Schadenersatz gegenüber dem Geschädigten. Er hatte sein Konto gegen eine monatliche Entlohnung von 400 Euro einem Dritten für die Abwicklung von Geldtransaktionen zur Verfügung gestellt. Der unbekannte Mitbenutzer des Kontos betrieb nur zum Schein einen Onlineshop, der nach Eingang der Zahlungen keine Ware auslieferte. Der BGH kam deshalb zu dem Schluss: Der Kontoinhaber hat sich als Finanzagent schadenersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten gemacht, die ihre Ware nicht erhalten hatten. Folglich muss er dem Käufer, der geklagt hatte, den entstandenen Schaden ersetzen (Aktenzeichen VIII ZR 302/11). Neben diesen zivilrechtlichen Folgen drohen im Einzelfall auch strafrechtliche Konsequenzen.

Tipp:
Verbraucher sollten auch bei scheinbar äußerst lukrativen Verdienstchancen standhaft bleiben, wenn sie mit fragwürdigen Anwerbeversuchen einhergehen. Wer Dritten die Nutzung seines Kontos ermöglicht, muss immer damit rechnen, dass dies nicht für legale Zwecke geschieht, insbesondere dann, wenn dafür eine attraktive Bezahlung angeboten wird.

Themen im Artikel

Infos über ING

    ING:

    Die Privatkundenbank ING ist mit mehr als 8 Mio. Kunden die drittgrößte Privatbank Deutschlands. Die Bank kombiniert das klassische Brokerage mit den Leistungen einer normalen Hausbank, also mit attraktiven Tagesgeld und Festgeld Angeboten. Das Gesamtangebot ist am Besten vergleichbar mit den ...

    Disclaimer & Risikohinweis

    ING News

    Weitere Trading News

    DKB plant Stellenstreichungen

    Finanznachrichten: Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat im vergangenen Jahr ihre Spareinlagen infolge der Zinswende deutlich gesteigert. Wie DKB-Chef Stefan Unterlandstättner (Foto) und Finanzvorstand Jan Walther in...