Keine Strafsteuer für die Altersvorsorge

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Wenn die Bundesregierung Ende Januar über den Gesetzentwurf für die Grundrente berät, muss parallel auch die geplante EU-Finanztransaktionssteuer mit auf den Tisch. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).

Die neue Steuer, für die Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Vorschlag zur Einführung auf EU-Ebene gemacht hat, soll die Grundrente zum Teil finanzieren. „Am Ende läuft es darauf hinaus, dass private Sparer, die eigenverantwortlich Aktienvermögen zur Altersvorsorge aufbauen, zur Kasse gebeten werden, damit für Geringverdiener eine Mindestrente eingeführt werden kann“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Die Steuer, die einst als Mittel gegen übermäßige Spekulationen am Aktienmarkt gedacht war, verkomme zur bloßen Geldbeschaffung für ein sozialdemokratisches Rentenprojekt. Sie ist eine Strafsteuer für vernünftige Altersvorsorge.

„Es war schon abenteuerlich genug, bei der Einigung zwischen den Koalitionsparteien über die Grundrente eine Steuer einzukalkulieren, die es noch gar nicht gibt. Nun aber wird aus dieser Steuer eine Strafaktion für ein Anlegerverhalten, das eigentlich Förderung verdient. Wer für die Altersvorsorge spart, investiert nämlich langfristig in Aktien, zum Teil über 30 und 40 Jahre. Spekulationen hingegen bleiben von der Steuer verschont”, erklärt Morgenstern.

Hochfrequenzhändler und Derivate zum Beispiel sind ausgenommen. Geplant war es ursprünglich ganz anders.

„Da klagen Politiker über zu Kosten für die Altersvorsorge. Gleichzeitig packen sie eine neue Steuer drauf. Sie schmälert den Ertrag noch weiter.“ Selbst wenn die Belastung für einen Sparer, der nur wenig in seinem Aktienportfolio umschichtet und einzelne Aktien lange hält, nicht so hoch ausfällt, so ist doch das Signal fatal. Anleger, die sich angesichts extrem niedriger Zinsen für Sachwertanlagen entscheiden, werden verunsichert durch eine zusätzliche Steuer.

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