Leerverkaufsverbot weiter verlängert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31. Mai 2009 verlängert.

Mit ihren Verfügungen vom 19. und 21. September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe, also Naked Short Selling, von Aktien von elf Finanzunternehmen untersagt. Im Dezember 2008 hatte die BaFin das bis Ende 2008 befristete Verbot zunächst bis zum 31. März 2009 verlängert.

Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.

Themen im Artikel

Infos über BaFin

    BaFin:

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

    Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht d...

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    BaFin News

    Weitere Trading News