Mindestlohn verdrängt Kleinstbetriebe

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Seit der Einführung des Mindestlohns wechselten die betroffenen Arbeitnehmer vermehrt in produktivere und größere Unternehmen. Dadurch sank die Anzahl der Kleinstbetriebe mit weniger als drei Mitarbeitern.

Vor fünf Jahren wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde eingeführt. Durch eine schrittweise Erhöhung liegt er mittlerweile bei 9,35 Euro. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von Minderjährigen, Auszubildenden, Ehrenämtlern sowie Studenten und Schülern, die ein Praktikum absolvieren.

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit analysierte nun erstmals die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Verteilung von Erwerbstätigen unter den Betrieben. Demnach kam es zu einer Verschiebung. So wechselten viele Niedriglohnbeschäftigte in Firmen, die mehr Vollzeitstellen anboten und gleichzeitig mehr Gehalt zahlten als Mitbewerber.

Diese Unternehmen waren dann in der Regel größer, stabiler und produktiver als die Konkurrenz.

 

In Regionen mit zuvor sehr niedrigem Lohnniveau ging darüber hinaus der Anteil der Kleinstbetriebe mit weniger als drei Mitarbeitern zurück. Gleichzeitig stiegen die Beschäftigungszahlen von größeren Firmen. Folglich hat der Mindestlohn also verstärkt dazu geführt, dass Kleinstbetriebe ihr Unternehmen durch die Lohnerhöhung nicht aufrecht erhalten konnten, wodurch größere Mitbewerber der gleichen Branche profitierten.

Die Studienautoren machen zudem darauf aufmerksam, dass durch diese Entwicklung die Produktivität insgesamt stieg, da die Beschäftigten zu effizienteren Arbeitgebern wechselten.

 

 

Kein Beschäftigungsrückgang durch Mindestlohn

Insofern führte das neue Lohngesetz zu keinem Beschäftigungsrückgang. Die IAB-Untersuchung zeichnet ein durchweg positives Bild seit der Mindestlohneinführung. „Unsere Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Mindestlohn die gesamte Produktionseffizienz durch die Umverteilung von Arbeitnehmern von weniger produktiven zu produktiveren Betrieben erhöht“, so Mitautor Matthias Umkehrer.

Fast gar nicht geht die Studie allerdings darauf ein, dass der Mindestlohn offenbar vielen Kleinstunternehmen die Existenz kostete. In Bezug auf die Wettbewerbsfreiheit ist das durchaus negativ zu beurteilen, da weniger Firmen in der gleichen Branche agieren. Jedoch sind Geschäftsmodelle fraglich, die nur aufgehen, wenn dafür den Mitarbeitern unter 8,50 Euro die Stunde gezahlt werden muss. Eine Verdrängung solcher Betriebe kann daher wiederum positiv gewertet werden.

Bei den guten Entwicklungen gibt Umkehrer indessen noch zu bedenken, dass die deutsche Wirtschaft zur Einführung des Mindestlohns boomte.

Die Studienergebnisse lassen sich daher „nicht unbedingt auf andere Arbeitsmärkte oder andere Zeiträume verallgemeinern.“

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