So viele Urlaubstage stehen Ihnen als Arbeitnehmer zu!


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Urlaub zur Erholung ist so wichtig, dass er sogar gesetzlich geregelt ist. Doch immer wieder gibt es wegen des Urlaubanspruchs Ärger im Betrieb. Wer darf wann wie viele Tage nehmen? Was gilt bei Teilzeit oder im Praktikum? Wer bestimmt den Zeitpunkt? Was passiert bei Krankheit? Hat der Chef das Recht den Urlaub zu streichen?


Wie viel Tage Mindesturlaub sind gesetzlich vorgeschrieben?


Laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) stehen Ihnen als Arbeitnehmer mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu (§3 BurlG). Das klingt nach mehr, als es ist. Da alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage als Arbeitstage zählen, wird mit sechs Arbeitstagen pro Woche gerechnet – denn für viele ist mittlerweile auch der Samstag ein regulärer Arbeitstag. Bei einer gängigen 5-Tage-Woche haben Sie demnach nur einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr. Dass viele Arbeitnehmer trotzdem auf mehr Urlaubstage kommen, liegt auch daran, dass Arbeitgeber per Arbeits- oder Tarifvertrag mehr freie Tage vereinbaren können. Auch wenn der Mindesturlaub gesetzlich geregelt ist, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festgehalten wird.

Anders sieht es mit dem Urlaubsanspruch im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses aus. Nach dem Gesetz besteht erst nach sechs Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wenn der Arbeitgeber will, kann er Ihnen aber schon in der Probezeit Urlaub gewähren. Ist der Arbeitsbeginn im zweiten Halbjahr, steht Ihnen pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel vom Jahresurlaub zu.


Wie wird der Urlaubsanspruch genau berechnet?


Ursprünglich geht der Gesetzgeber von 24 Tagen Urlaub bei sechs Arbeitstagen pro Woche aus,  was vier Wochen Urlaub pro Kalenderjahr entspricht. Auf dieser Basis lässt sich der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswochen berechnen. Hier das Ergebnis:

Bekommen Sie nicht die Ihnen zustehende Anzahl an Urlaubstagen, sollten Sie in keinem Fall eigenmächtig in den Urlaub fahren. Reden Sie mit Ihrem Chef und holen Sie sich juristischen Rat ein. Im Allianz Rechtsschutz ist eine kostenlose, telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte rund um die Uhr in versicherten Rechtsstreitigkeiten eingeschlossen. Hier können sich Arbeitnehmer in Sachen Arbeitsrecht beraten lassen.


Was gilt bei Teilzeit und Minijobs?


Der Urlaubsanspruch richtet sich lediglich nach den Wochentagen, an denen Sie tätig sind, nicht nach der täglichen Stundenzahl. Arbeiten Sie beispielsweise an fünf Tagen die Woche nur jeweils drei Stunden, stehen Ihnen im Jahr genauso 20 Urlaubstage zu (siehe Tabelle).


Welchen Urlaubsanspruch haben Praktikanten?


Für Praktikanten gelten dieselben Regelungen wie oben aufgeführt. Ausgenommen sind Pflichtpraktika, wie beispielsweise im Rahmen eines Studiums. Hier gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Ein kulanter Chef kann aber trotzdem ein paar freie Tage gewähren.


Wer bestimmt, ob und wann ich Urlaub nehmen darf?


Der Chef hat das letzte Wort, auch wenn er sich laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) an folgende Vorgaben halten muss:

  • Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)
  • Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG)
  • Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)

Ein Arbeitgeber hat die Aufgabe, die Urlaubswünsche mit den betrieblichen Belangen in Einklang zu bringen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn Terminwünsche anderer Mitarbeiter vorgehen, darf er von ihrem Wunschtermin abweichen. Familienväter/-mütter, die auf die Ferien angewiesen sind, haben Vorrang vor Alleinstehenden. Auch Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, dürfen oft vor den Neueren wählen. Trotzdem hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen können.


Muss mein Arbeitgeber mir zusammenhängenden Urlaub gewähren?


Grundsätzlich ja. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen. Bei dringenden betrieblichen Belangen darf der Arbeitgeber nach §7 Abs. 2 BurlG verlangen, den Urlaub zu stückeln – auch kurzfristig. „Ein unerwarteter Großauftrag, mit dem man vorher nicht rechnen konnte und bei dem der Arbeitgeber auf sämtliche Arbeitskraft angewiesen ist, kann zum Beispiel ein Grund sein“, erklärt Frank Preidel, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hannover. Auch viele plötzlich auftretende Krankheitsfälle können einen solchen Belang darstellen. „Wenn die Umstände aber lediglich zu Beschwernissen führen, muss der Arbeitgeber die Probleme selbst lösen“, weiß Preidel. Er dürfe also keine anderen Möglichkeiten haben, die Situation anderweitig zu klären.


Ist eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern legitim?


Im ersten Moment klingt es ungerecht: Aber der Arbeitgeber darf abwägen, welchem seiner Mitarbeiter er zusammenhängendem Urlaub gewährt und welchem nicht. „Dabei sollte es sich aber um eine soziale Interessenabwägung handeln“, sagt Anwalt Preidel. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob der Arbeitnehmer Kinder hat und den Urlaub nach ihnen planen muss.


Erholungsurlaub: Zwölf Tage sind garantiert


Den gesamten Jahresurlaub in einem Stück zu nehmen, kann also nicht in jedem Fall garantiert werden. Jedoch muss der Arbeitgeber bei einer Vollzeit-Stelle zwölf Tage Urlaub am Stück akzeptieren. „Der Erholungseffekt, den ein Urlaub haben sollte, setzt erst nach einer gewissen Zeit ein“, erklärt Preidel dazu.


Können Arbeitnehmer den zusammenhängenden Urlaub einklagen?


„Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen stark vom Einzelfall ab“, sagt Preidel. „Der Arbeitgeber muss darlegen, warum ein zusammenhängender Urlaub nicht möglich ist. Dabei muss er auch Einblick in Geschäftsinterna geben.“ Wichtig ist aber, dass Sie bei einer Beschwerde den gerichtlichen Weg gehen. Wenn Sie eigenmächtig handeln und einfach nicht in der Arbeit erscheinen, kann eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung die Folge sein.


Darf der Chef den Urlaub streichen bzw. abbrechen?


Die einmal erteilte Urlaubsgenehmigung ist für beide Seiten verbindlich. Der Arbeitgeber kann hiervon nicht mehr einseitig abrücken. Für die äußerst seltenen Fällen echter Not, sagt das Bundesarbeitsgericht, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur „bei zwingender Notwendigkeit, die einen anderen Ausweg nicht zulässt“, aus dem Urlaub zurückbeordern oder dessen Urlaub streichen darf. Der Arbeitgeber kommt dann für Storno- bzw. Umbuchungsgebühren, zusätzliche Fahrkosten und saisonbedingte Aufschläge auf.


Sind angeordnete Betriebsferien erlaubt?


Ja, wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist. In Firmen mit Fließbändern ist dies üblich. Gibt es einen Betriebsrat, muss er einverstanden sein. Betriebsferien können einvernehmlich auch ohne wirtschaftliche Notwendigkeit festgelegt werden. Arbeitnehmer müssen ihren Erholungsurlaub dann in die Betriebsferien legen.


Wann darf ich den Urlaub verschieben?


In besonderen familiären Ausnahmefällen – wie schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen – darf der Urlaub natürlich auch von Ihnen als Arbeitnehmer verschoben werden. Den ausgefallenen Urlaub können Sie bis zum 31. März im Folgejahr nachholen, je nach Tarifvertrag auch später.


Was wenn ich im Urlaub krank werde?


Wenn Sie als Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, dürfen Sie nicht eigenmächtig verlängern und einfach ein paar Tage dranhängen. Weitere Urlaubstage müssen immer mit dem Chef abgestimmt werden. Besorgen Sie sich ein ärztliches Attest, dann bleibt Ihnen der Urlaubsanspruch erhalten.


Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?


Die Gewährung von unbezahltem Urlaub liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, wohl aber können Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen unbezahlte Freistellungen vorsehen.


Resturlaub: Kann ich Urlaubstage in das neue Jahr übertragen?


Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ermöglichen, den gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Gibt es keine ausdrückliche Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag, verfällt der Resturlaub zum Jahresende. Dringende betriebliche oder persönliche Gründe (zum Beispiel Krankheit) rechtfertigen aber die Übertragung des Urlaubsanspruches in das neue Jahr. In der Regel gibt es mit dem Arbeitgeber keine Probleme, wenn ein paar Urlaubstage in das neue Jahr übertragen werden. Dann müssen diese aber bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach erlischt der Resturlaub dann wirklich. Ausnahmen bilden auch hier wieder besondere betriebliche oder persönliche Gründe.

 

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