Worauf Sie bei einem Zeitwertkonto achten müssen

Allianz Versicherung: Zeitwertkonten sind vergleichbar mit Sparkonten. Sie sammeln dort angespartes Gehalt, das Sie später in der Freistellung ausgezahlt bekommen. Das ermöglicht Ihnen, dass Sie sich eine Auszeit von Ihrer Arbeit nehmen und in dieser Phase finanziell gut über die Runden kommen – denn normalerweise ist längeres Aussetzen von der Arbeit mit finanziellen Einbußen verbunden.

Das Besondere an Zeitwertkonten:
Im Unterschied zu anderen Spar- oder Vorsorgemodellen können Sie neben Geld auch Zeit einzahlen. Ein Zeitwertkonto wird immer in einer Währung geführt. Deswegen wird die Zeit in Geld umgerechnet und gutgeschrieben – das sieht das Gesetz so vor.

Wie viel Geld Sie für die Überstunden und ungenutzte Urlaubstage als Guthaben bekommen, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!

Zeit. Geld. Machen Sie, was Sie wollen!
Wie viel Geld Sie einbringen, liegt ganz bei Ihnen. Verwenden Sie einen Teil Ihres Gehalts oder auch Sonderzahlungen – beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Boni. Wie Sie Zeit umwandeln können? Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Regelung für die Umrechnung.

Dann übertragen Sie ganz einfach die Zeit, die Sie mehr arbeiten, in Geld auf Ihr Zeitwertkonto – zum Beispiel das Arbeitsentgelt für überzählige Gleitzeit, Überstunden oder nicht verbrauchte Urlaubstage.

Der große Vorteil: Die Einzahlungen erfolgen auf Basis der Bruttoeinkünfte, sind also steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst wenn Sie das Geld für Ihre Freistellung verwenden, zahlen Sie Steuern und Abgaben.

Freistellungsphase – Kombinieren Sie Zeit und Sicherheit
In der Freistellung sind Sie von der Arbeitsleistung befreit. Der Clou: Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Sie sind also weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert – im Gegensatz zu freiwilligen unbezahlten Auszeiten, in denen Sie sich privat krankenversichern.

Je nach Wertguthabenvereinbarung des Unternehmens gibt es eventuell eine Mindest- und/oder Höchstgrenze, um eine Freistellung zu beantragen. Die Freistellungsdauer richtet sich nach der Höhe des angesparten Wertguthabens und der Höhe des Freistellungsgehaltes.

Und was macht der Arbeitgeber mit Ihrem Angesparten? Mindestens Ihre eingezahlten Beiträge müssen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme für Ihre Auszeit zur Verfügung stehen. Ob Sie darüber hinaus mehr Geld bekommen, hängt davon ab, wie das Geld angelegt wird.

Ein weiteres Plus in punkto Sicherheit: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber Ihre Einzahlungen ins Zeitwertkonto gegen Insolvenz absichern muss.

Sabbatical – das Abenteuer ruft
Sabbatical – einmal raus aus dem Trott und rein ins Abenteuer. Auch Sie können diesen Traum Wirklichkeit werden lassen. Das nötige Kleingeld ist mit ein wenig Disziplin schnell zusammengespart.

Aber Vorsicht: Wer einfach nur unbezahlt Urlaub macht, ist nicht sozialversichert, weder in der Kranken-, noch in der Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Mit dem Zeitwertkonto geht das besser: Durch die Verwendung des Wertguthabens ist Geld auf Ihrem Konto und gleichzeitig sind Sie während des Sabbaticals über den Arbeitgeber weiter voll sozialversichert.

Ihre Vorteile – Setzen Sie Zeit und Geld clever ein
Der größte Vorteil eines Zeitwertkontos besteht für Sie darin, dass sie längere Freistellungszeiten wie Elternzeit oder Sabbatical finanzieren können. Dazu kommen weitere Vorteile:

  • Wählen Sie zwischen dem Ansparen von Zeit oder Geld auf ein Wertguthaben.
  • Sie bekommen Zinsen auf die Einzahlungen.
  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind in die Zukunft verlagert.
  • Die eingezahlten Beträge sind gegen Insolvenz Ihres Arbeitgebers geschützt.
  • Bei längerer Auszeit haben Sie weiterhin Kranken- und Sozialversicherungsschutz über den Arbeitgeber.
  • Wertguthaben sind – anders als Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge – frei vererbbar.
  • Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie das Guthaben ganz einfach mitnehmen oder auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen.

Mit dem Zeitwertkonto können Sie Ihre Teilzeit, Elternzeit oder Pflege der Angehörigen flexibel gestalten. Oder Sie finanzieren mit dem Guthaben Ihren vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente. Sie haben die Wahl. Nutzen Sie die Vorteile!

Die Voraussetzungen
Sie wollen ein Zeitwertkonto einrichten und wissen nicht, was Sie dafür brauchen? Es ist ganz einfach. Zuerst einmal müssen Sie Arbeitnehmer/-in sein. Selbständige können kein Zeitwertkonto eröffnen.

Dann treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung – im Fachjargon heißt diese Wertguthabenvereinbarung. Hier sind alle Details geregelt, beispielsweise wie das Geld angelegt ist oder ab wann Sie darüber verfügen können.

Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er Zeitwertkonten anbieten möchte – einen verpflichtenden Rechtsanspruch auf die Einrichtung von Zeitwertkonten gibt es nicht.

Achten Sie darauf, dass in der Wertguthabenvereinbarung die Freistellungszwecke aufgeführt sind, die für Sie wichtig sind. In der Praxis ist die Basis der Wert­guthaben­vereinbarung häufig ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Sparen Sie, was Sie wollen
Das zweite wichtige Schriftstück ist die sogenannte Einbringungserklärung. Damit legen Sie schriftlich fest, welchen Anteil Sie von Ihrem Gehalt beziehungsweise Arbeitsentgelt oder Ihrer Zeit auf das Zeitwertkonto einbringen wollen. Grundsätzlich bestehen weder für Ihren Zeit- noch Geldeinsatz gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstgrenzen. Sie müssen nur darauf achten, dass Sie nach dem Abzug weiterhin mehr als 450 Euro monatliches Gehalt bekommen.

Neues Unternehmen – was tun mit Ihrem Zeitwertkonto?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihr Wertguthaben in das neue Unternehmen mitnehmen – vorausgesetzt der neue Arbeitgeber ist damit einverstanden und trifft mit Ihnen auch wieder eine Wertguthabenvereinbarung. So können Sie Ihre Freistellungspläne auch bei einem Arbeitsplatzwechsel weiterverfolgen.

Ein Wertguthaben ab 15.120 Euro (neue Bundesländer: 12.810 Euro) können Sie alternativ auch auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Die Deutsche Rentenversicherung verwaltet das Guthaben bis zu Ihrer Freistellung und zahlt es dann wie ein Arbeitgeber an Sie aus.

 

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