ING-DiBa: Schnell die Karte sperren und zur Polizei gehen

ING DiBa: Ob im Restaurant, beim Online-Shoppen oder auf Reisen – Kreditkarten sind bequem, beliebt und ein sicheres Zahlungsmittel. Dennoch gibt es immer wieder Fälle in denen Betrüger durch den Diebstahl des Plastikgelds oder den Klau von Daten in den Besitz der Kreditkartennummer und der persönlichen Geheimzahl PIN kommen und danach das Zahlungsmittel für eigene Geschäfte missbrauchen.

Solange der Karteninhaber nicht fahrlässig gehandelt und die wichtigsten Sicherheitsregeln beachtet, also vor allem Karte und Geheimzahl getrennt aufbewahrt hat, muss er nicht befürchten, am Ende für die Kartenumsätze der Betrüger haften zu müssen. In solchen Fällen ist dann ein Selbstbehalt von höchstens 150 Euro zu zahlen. Manche Geldinstitute verzichten sogar ganz darauf.

Um das Risiko weiteren Missbrauchs zu minimieren und die rechtlichen Ansprüche zu wahren, sollten Verbraucher jedoch schnell und überlegt handeln, wenn nicht autorisierte Umsätze auf der Kreditkartenabrechnung auftauchen. Kam das Geschäft ohne Wissen des Karteninhabers zustande, muss er die Karte möglichst schnell bei seiner Bank sperren lassen. Das gilt auch, wenn die Kreditkarte gestohlen wurde oder verloren ging.

Besteht ein Verdacht auf Betrug, sollte der Bankkunde außerdem gleich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dabei gilt es, so weit wie möglich Beweismaterial sicherzustellen. Dazu zählen Einkaufs- und Geldautomatenbelege, aktuelle Kartenabrechnungen und beim Verdacht auf ein kriminelles Ausspähen der Daten bei einem Einkauf per Internet Nachweise über zuletzt mit der Karte getätigte Online-Geschäfte.

Ist davon auszugehen, dass ein über das Internet begangener Datendiebstahl vorliegt, sind weitere Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll. Da in diesem Fall nicht auszuschließen ist, dass der Computer von einer Schadsoftware befallen ist, kann es sinnvoll sein, zunächst von einem anderen Computer aus sämtliche Online-Passwörter zu ändern. Karteninhaber tun gut daran, bis auf Weiteres auf Online-Transaktionen über den infizierten PC zu verzichten. Darüber hinaus sollte der betroffene Computer durch ein aktuelles Virenerkennungsprogramm überprüft werden.

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