Richtig schenken: Erben steuerfrei bedenken
Deutsches Institut für Altersvorsorge: Bei der Übergabe von Vermögen an die nächste Generation kann viel Geld gespart werden. Mit den folgenden fünf Ratschlägen können gerade Eltern und Großeltern bei frühzeitiger Planung für den Erhalt von Familienwerten sorgen und Erben steuerfrei bedenken.
In Deutschland werden jedes Jahr enorme Vermögenswerte weitergegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass jährlich 250 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden.
Das Bundesamt für Statistik weist aber nur rund 39 Milliarden für 2019 aus, die versteuert wurden.
Wie ist das möglich?
Antwort: Der Vermögensübergang kann auch steuerfrei gestaltet werden.
5 Tipps zum richtigen Vererben
1. Freibeträge nutzen. „Für Schenkungen und Erbschaften gibt es gerade in der engeren Verwandtschaft hohe Freibeträge“, erklärt Carmen Bandt. Sie ist zertifizierte Finanzplanerin und Geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kidron Vermögensverwaltung in Stuttgart.
Ein nichtverwandter Bekannter hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, ein eigenes Kind dagegen 400.000 Euro. „Gerade bei größeren Werten macht es Sinn, Vermögen nicht nur zu vererben, sondern schon vorher zu übertragen“, rät die Expertin.
„Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.“
Nießbrauch geht nicht nur beim Eigenheim
2. Gelegenheitsgeschenke machen. Das übliche Präsent zu Weihnachten oder zur Hochzeit wird übrigens nicht mit den Freibeträgen verrechnet. Durch solche Gelegenheitsgeschenke können mit der Zeit durchaus ordentliche Beträge zusätzlich übergeben werden. Welche Höhe „üblich“ ist, ist gesetzlich nicht genau festgelegt und hängt auch von den individuellen Umständen ab – im Zweifel den Steuerberater fragen.
3. Nießbrauch nutzen, nicht nur für das Eigenheim. Die Möglichkeit, Immobilien frühzeitig an die Erbengeneration per Nießbrauch zu übergeben, kennen relativ viele. Dabei kann zum Beispiel ein lebenslanges Nutzungsrecht festgelegt werden, aber ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört rechtlich schon den Erben.
„Was viele nicht wissen, diese Möglichkeit gibt es auch für Vermögenswerte wie Aktien und Fonds“, informiert Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH aus Friedrichsdorf im Taunus. „Der Schenkende behält sich dann zum Beispiel die Nutzung der Erträge vor und dieses Recht reduziert zusätzlich den vom Finanzamt herangezogenen Wert des übertragenen Vermögens.“
So können in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater auch größere Summen günstig an die nächste Generation übertragen werden.
Tritt der Erbfall dann erst in zehn oder mehr Jahren ein, steht der Freibetrag neu zur Verfügung.
Vorausschauend Abgeltungssteuer vermeiden
4. Abgeltungssteuer vermeiden durch Investmentpolicen. Wer vorausschauend handelt, kann seinen Erben sogar die Abgeltungssteuer ersparen: „Bei Vermögen, das sich in einer Versicherungsstruktur ansammelt, werden die Erträge erst im Nachgang besteuert“, erklärt Stefan Brähler.
Das heißt, von Zinsen, Dividenden und Co. wird nichts abgezogen, sie können sich ohne Steuerabzüge vermehren. Außerdem gibt es eine Besonderheit: Bei einer Auszahlung im Todesfall entfällt die Abgeltungssteuer.
„Wer hier vorausschauend handelt, kann das auch mit dem oben genannten Nießbrauch besonders vorteilhaft kombinieren und zusätzliche Steuereffekte erzielen“, erklärt Stefan Brähler.
Umgang mit dem Familienvermögen regeln
5. Beratung nutzen und Nachlass regeln. „Gibt es keine Bestimmungen, wie mit Familienvermögen im Erbfall umgegangen wird, führt das in sehr vielen Fällen zu Streit“, weiß Carmen Bandt. Sie kennt aber auch Fälle, in denen Besitz zu früh übergeben wurde und dann der Schenkende zum Bittsteller wurde.
„Um solche Konstellationen zu vermeiden, macht es Sinn, die eigene Finanzsituation gründlich zu analysieren und den Vermögensübergang strategisch anzugehen“, rät die Finanzplanerin.
Fachlich kompetente Beratung rechtzeitig zu nutzen, kann dazu beitragen, Vermögenswerte und den Familienfrieden für nachfolgende Generationen zu erhalten.
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