Was sich im September ändert – und 2 wichtige Neuerungen im August

Der September bringt vor allem im Verbraucher- und Steuerrecht mehrere Neuerungen: Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig deutlich mehr Menschen beraten, Werbung mit vagen Umweltversprechen wird eingeschränkt, und ein neues EU-Label macht Gewährleistungsrechte beim Einkauf sichtbar.

Dazu lohnt der Blick auf zwei Änderungen, die bereits seit August gelten und für Immobilieneigentümer besonders relevant sind — allen voran die Abschaffung des Heizungsgesetzes. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

 

Heizungsgesetz abgeschafft — neues Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit Ende Juli

Was im Frühjahr noch als Frist zum 30. Juni bzw. 1. November 2026 galt, hat sich überholt: Seit dem 29. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ab. Die zentrale Änderung: Die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos entfallen. Eigentümer entscheiden künftig selbst über ihre Heiztechnik — Gas- und Ölheizungen bleiben ohne pauschales Verbot erlaubt.

Im Gegenzug greift ab 2029 eine sogenannte Biotreppe, die fossilen Brennstoffen schrittweise einen steigenden Bioanteil beimischt. Die staatliche Heizungsförderung (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen.

 

Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen beraten — besonders Vermieter

Ab dem 1. September 2026 entfallen die Einkommensgrenzen für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Bisher durften diese Mitglieder mit zusätzlichen Überschusseinkünften — etwa aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften — nur beraten, wenn diese Einnahmen 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht überschritten. Diese Grenze fällt ersatzlos weg.

Damit können vor allem Vermieter und Anleger mit höheren Nebeneinkünften die günstige Vereinsberatung nutzen, statt zwingend einen Steuerberater aufsuchen zu müssen. Selbstständige und Gewerbetreibende bleiben allerdings weiterhin ausgeschlossen.

 

Photovoltaik: Einspeisevergütung seit August erneut gesunken

Zum 1. August 2026 sind die EEG-Vergütungssätze turnusgemäß um rund 1 Prozent gesunken. Bei Teileinspeisung fiel der Satz für neue Anlagen bis 10 Kilowatt von 7,78 auf rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung von 12,34 auf rund 12,22 Cent.

Wichtig für Bestandsanlagen: Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, ist nicht betroffen — die Einspeisevergütung bleibt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang konstant. Die Senkung betrifft nur Neuanlagen.

 

Schluss mit vagen Umweltversprechen — EmpCo-Richtlinie greift

Ab dem 27. September 2026 gilt die EU-EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) verbindlich. Allgemeine Werbeaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind dann nur noch erlaubt, wenn sie belegbar und überprüfbar sind — etwa durch anerkannte Siegel oder externe Audits.

Klimaaussagen, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, sowie selbst vergebene Siegel ohne transparente Kriterien werden weitgehend verboten. Verbraucher sollen sich so besser auf Nachhaltigkeitsversprechen verlassen können.

 

Neues EU-Label macht Gewährleistungsrechte sichtbar

Ebenfalls ab dem 27. September 2026 müssen Händler beim Verkauf vieler Waren mit einer einheitlichen „harmonisierten Mitteilung“ über die gesetzliche Gewährleistung informieren — im stationären Handel wie online.

Ein Label weist auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hin (mindestens zwei Jahre Anspruch auf Reparatur oder Ersatz bei Mängeln), ein zweites kennzeichnet Produkte, für die der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren übernimmt. So sollen Käufer auf einen Blick erkennen, welche Rechte ihnen zustehen.

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