Regierungskoalition einigt sich auf Reformen

Die Regierungskoalition hat sich auf umfassende Reformen geeinigt, darunter auch eine Neuregelung der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen. Wie die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss mitteilten, soll die Steuerreform zum 1. Januar 2027 greifen und das Entlastungsvolumen bei insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Der Fokus liege auf geringen und mittleren Einkommen; insbesondere Familien mit Kindern sollen profitieren.

Die Gegenfinanzierung soll vor allem durch eine Anpassung der sogenannten „Reichensteuer“ erfolgen. Vorgesehen ist eine Staffelung: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Steuersatz von 47 Prozent. Derzeit beträgt der Höchststeuersatz 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro.

Des Weiteren soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden; bei Minijobs ist eine Anhebung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent vorgesehen.

 

Merz: „Deutschland wieder flottkriegen“

Insgesamt stellten die Regierungsvertreter ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket vor, das neben den Steuerplänen unter anderem auch Neuregelungen in den Bereichen Arbeit und Entbürokratisierung vorsieht. Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen beispielsweise pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben würden nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird.

„Heute ist ein guter Tag“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Vorstellung der Pläne. Die geplanten Gesetze dienten nur einem Ziel: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“, betonte der CDU-Chef.

Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, sagte: „Deutschland braucht Reformen – und der Koalitionsausschuss hat dafür wichtige Weichen gestellt.“ Entscheidend sei nun, „dass die Vorhaben in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren zügig umgesetzt und nicht verwässert werden“.

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