Grundrentenzuschlag wird häufiger ausgezahlt
Im Jahr 2024 erhielt über die Hälfte der langjährig geringverdienenden Rentner erstmals einen Grundrentenzuschlag ausgezahlt, der ihr monatliches Alterseinkommen erhöht.
Vier Jahre nach Einführung der Grundrente zeigt sich ein deutlicher Anstieg bei den tatsächlichen Auszahlungen. Laut aktueller Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde 2024 erstmals mehr als der Hälfte der grundsätzlich Anspruchsberechtigten der Grundrentenzuschlag überwiesen.
Darüber berichtet das DRV-Portal ihre-vorsorge.de in einem Beitrag. Damit erreicht die Reform, die langjährige Geringverdiener gezielt entlasten soll, einen neuen Meilenstein. Der Anteil der Empfänger steigt. Dennoch geht fast die Hälfte der potenziell Berechtigten (immer noch) leer aus.
Zum Jahresende 2024 verzeichnete die DRV rund 2,75 Millionen Versicherte mit einem prinzipiellen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag – knapp 150.000 mehr als im Vorjahr. Erstmals erhielten 51 Prozent den Zuschlag tatsächlich. Das entspricht etwa 1,4 Millionen Personen. In den Jahren zuvor war der Anteil noch deutlich geringer, da viele Ansprüche wegen Anrechnung von entsprechenden Partnereinkommen entfielen.
Einkommen bleibt entscheidender Faktor
Geringverdiener ohne zusätzliches Einkommen erreichten im Jahr 2024 durch den Grundrentenzuschlag eine durchschnittliche Nettorente von 990 Euro. Davon entfielen im Schnitt 97 Euro auf den Zuschlag. Das entspricht knapp zehn Prozent. Wurde die obere Einkommensgrenze von 1.759 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.530 Euro (Paare) überschritten, entfiel dieser Zuschlag vollständig.
Die Grundrente wurde Anfang des Jahres 2021 eingeführt. Das Ziel: langjährigen Geringverdienern eine höhere Rente zu sichern. So sollte zugleich die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden. Anspruch haben Versicherte mit mindestens 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten mit Krankengeld oder Rehabilitationsleistungen.
Das Einkommen während des Berufslebens muss zudem im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Zusätzlich werden Leistungsvoraussetzungen überprüft. Die jetzt veröffentlichten Daten zeigen, dass diese Einkommensprüfung nach wie vor essentiell für die Leistung eines Grundrentenzuschlags ist.
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