2 wichtige Urteile für Mieter

ARAG: Vor kurzem gab es wieder 2 wichtige Entscheidungen zum Mietrecht, die wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen möchten.

 

Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht

Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht.

ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19).

 

Lockdown kein Mangel der Mietsache

Die beschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar.

Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urkundenprozess entschieden. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe sei zwar über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage möglich, aber mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln nicht beweisbar (Az.: 2 U 143/20).

 

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