BaFin: Crypto.exchange GmbH muss Finanzkommissionsgeschäft sofort einstellen
Die BaFin hat der Crypto.exchange GmbH, Berlin, mit Bescheid vom 29. Januar 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkomissionsgeschäft umgehend einzustellen.
Das Unternehmen warb im Internet damit, Bitcoin in Euro umzutauschen.
Dabei behauptete es, durch die BaFin geprüft worden zu sein. Anleger sollten ihre Bitcoins auf das Unternehmen übertragen, das diese im Gegenzug an einer Börse verkaufen wollte. Der dort erzielte Kaufpreis sollte den Anlegern binnen 30 Minuten überwiesen werden.
Crypto.exchange GmbH ohne BaFin Lizenz
Hierdurch betreibt die Crypto.exchange GmbH das Finanzkommissionsgeschäft. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass das Unternehmen entgegen seiner Eigenwerbung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig ist.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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