BaFin untersagt Netto-Leerverkäufe von Wirecard Aktien
Bankenverband: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte, sei es ab sofort für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien zu begründen oder bestehende zu erhöhen.
Medienberichten zufolge befürchtet die BaFin offenbar, dass sich die massiven Kursschwankungen bei Wirecard zu einem Flächenbrand entwickeln. Es sei das erste Mal, dass sich die Frankfurter Wertpapieraufseher zu einem kompletten Verbot von Leerverkäufen einer einzelnen Aktie durchringen. Die europäische Wertpapieraufsicht Esma stützte das Leerverkaufsverbot.
Die gegenwärtigen Ereignisse und Entwicklungen seien eine ernste Bedrohung des Marktvertrauens in Deutschland, und die ergriffene Maßnahme sei angemessen und verhältnismäßig. Die Wirecard-Kursschwankungen hätten zu „massiven Unsicherheiten an den Finanzmärkten“ geführt, heißt es in der Verfügung der obersten Wertpapieraufseherin Elisabeth Roegele.
Die Staatsanwaltschaft München I geht nach den heftigen Kursrutschen inzwischen gegen einen Journalisten vor. Dieser soll in der „Financial Times“ (FT) mehrere kritische Berichte über die Unternehmensniederlassung in Singapur verfasst haben, berichtete die „FAZ“.
Ein auf fallende Kurse spezialisierter Börsenhändler habe bei den Ermittlern ausgesagt, über den Zeitpunkt des Erscheinens der Artikel vorab informiert gewesen zu sein.
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