Bankenverband: Wie können Mündelgelder angelegt werden?
Bankenverband: Mündelgeld muss grundsätzlich verzinslich und sicher (Mündelsicherheit) angelegt werden. Doch was heißt eigentlich "sicher"? Ziel ist der Schutz des Mündels vor Vermögensverlusten. Gesetzlich festgelegt sind die hierfür in Betracht kommenden Anlagearten wie zum Beispiel Bundesanleihen, Pfandbriefe und Anlagen bei Kreditinstituten, die einer ausreichenden Einlagensicherung angehören. Doch in Zeiten anhaltender Nullzinspolitik weisen Bundesanleihen mit kürzeren und mittleren Laufzeiten negative Renditen auf – und für Spareinlagen liegt der Zins im Promillebereich.
Rentable Anlage nur per Gerichtsbeschluss?
Was viele nicht wissen: Auf Antrag kann das Gericht im Einzelfall eine Anlage von Mündelgeld in andere wirtschaftlich sinnvolle Anlagen genehmigen. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die Anlageform unter Berücksichtigung der gesamten Vermögenssituation des Mündels den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht zuwiderlaufen würde. Größere Vermögen müssen über unterschiedliche Anlagearten gestreut werden. Ferner muss die Anlageform hinreichend sicher sein. Abhängig vom konkreten Einzelfall haben Gerichte in der Vergangenheit beispielsweise Anlagen in Investmentfonds, offenen Immobilienfonds oder auch in Aktien oder Aktienfonds gestattet.
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