Basisrente – Perfekte Passform für (fast) alle Lebenslagen

DWS InvestmentsMit der gesetzlichen Rente allein lässt sich der Lebensstandard im Alter nicht halten. Aber es gibt noch andere Möglichkeiten: zum Beispiel die staatlich geförderte Basisrente. Die flexible Zusatzvorsorge fürs Alter passt in fast jeder Lebenslage.

Mit der Rente ist es wie mit einem alten Sakko. Vor Jahren gekauft und im Schrank vergessen, wird das gute Stück eines Tages plötzlich wieder gebraucht. Und plötzlich stellt man fest: Es zwickt und zwackt an allen Enden, die Ärmel sind zu kurz und am Bauch spannt es bedenklich.

Wer glaubt, mit der staatlichen Rente für alle Zeiten gut versorgt zu sein, dem dürfte es ähnlich gehen. Die böse Überraschung droht meist zum Rentenbeginn: Denn allein die Überweisungen der staatlichen Rentenkasse werden nicht ausreichen, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Alles leider ein paar Nummern zu klein. Was also tun?

 

Die Basisrente ist wie eine Jeans: Sie passt (fast) jedermann.

Gut aufgestellt ist, wer seinen finanziellen „Kleiderschrank“ rechtzeitig mit ein paar passenden Zusatzklamotten ausstaffiert. Ein Baustein könnte dabei die Basisrente sein.

 

Was ist die Basisrente?

Die Basisrente wird oft – nach ihrem Schöpfer – auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als steuerlich begünstige Form der privaten Altersvorsorge eingeführt.

Das Besondere: Der Gesetzgeber hat die Basisrente auf eine Ebene mit der gesetzlichen Rente gestellt. Sie bietet in der Auszahlphase ein zusätzliches Einkommen bis zum Lebensende in Form einer Leibrente.

In der Ansparphase  zeigt sich die Basisrente sehr flexibel und kann gut der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden. Das bedeutet, dass man z.B. die Höhe der Einzahlungen variieren oder auch mal eine Pause bei den Einzahlungen machen kann.

In der Ansparphase hat man als Kunde die Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Produktlösungen – Versicherungsvertrag oder Fondssparplan. In jedem Fall muss ein Basisrenten-Produktangebot vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein.

Die Intention des Gesetzgebers war und ist, dass man die Basisrente in der Auszahlungsphase tatsächlich als zusätzliche laufende Rentenzahlung nützt.

Um das sicherzustellen, wurden gesetzliche Einschränkungen fixiert: Zum Beispiel kann man den Basisrenten Vertrag nicht kündigen. Man kann allerdings die Einzahlungen stoppen. Man kann sich das angesparte Kapital nicht auf einmal auszahlen lassen, um zum Beispiel eine größere Anschaffung zu machen. Auch eine Verleihung, Übertragung oder Schenkung ist nicht möglich.

Die Auszahlungs- oder Verrentungsphase kann bei neuen Basisrenten-Verträgen frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Die Versteuerung richtet sich nach dem Rentenbeginnjahr.

„Die Basisrente ähnelt ein wenig einer Jeans: Sie ist ein Basisoutfit, das fast jedermann passt und sie kann zu den unterschiedlichsten Anlässen und Lebensumständen getragen werden“, sagt Sebastian Mentel, Leiter Private Vorsorge und Vermögensaufbau Deutschland & Österreich bei der DWS.

 

 

Staatlich geförderte Angebote nutzen

Jeans zum Sakko? Das klingt doch schon mal nach einer sinnvollen Ergänzung für den ruhestandsgerechten Kleiderschrank. „Für die Basisausstattung bei der Altersvorsorge können sich besonders staatlich geförderte Angebote eignen, weil man mit ihnen zusätzliches Kapital für die Ansparphase mobilisieren kann“, erläutert Sebastian Mentel.

Die Basisrente ist in dieser Hinsicht attraktiv, weil der Staat die Rentner in spe mit Steuererleichterungen unterstützt. Es können jährlich Beitragszahlungen bis zu 25.787 Euro, bei Ehepaaren sogar 51.574 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Für 2021 erkennt der Fiskus davon 92 Prozent als Sonderausgaben an, bis zum Jahr 2025 steigt dieser Satz auf 100 Prozent.

Allerdings nutzen noch viel zu wenige Menschen diese großzügige Förderung.

Denn eine Reihe von Unsicherheiten und Irrtümern haben dazu geführt, dass die Basisrente ein unverdientes Schattendasein fristet.

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