Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten zum Elterngeld

Targobank: Kinder und Karriere galten lange Zeit als unvereinbar. Mit dem Elterngeld hat die Bundesregierung vor über zehn Jahren einen Anreiz geschaffen, der es im Idealfall beiden Elternteilen ermöglicht, Erziehung und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

1) Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld soll das Einkommen auffangen, das verloren geht, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Vor mittlerweile mehr als zehn Jahren trat das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes. Eltern werden seitdem nicht mehr mit einem pauschalen Betrag unterstützt, sondern mit einer Summe, die sich den Bedürfnissen anpasst.

 

2) Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, für Elternpaare ebenso wie für getrennt- und alleinerziehende Elternteile.

Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die:

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

 

3) Wie lange bekommt man Elterngeld?

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und bei beiden Elternteilen dadurch Einkommen komplett oder teilweise wegfällt. Die Eltern können die Monate flexibel untereinander aufteilen.

Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht die staatliche Leistung zu. Alleinerziehende können sogar die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

 

 

4) Was ist ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus soll diejenigen unterstützen, die schon während des Elterngeldbezugs gleichzeitig wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter bekommen doppelt so lange Elterngeld, allerdings halbiert sich der monatlich ausgezahlte Betrag entsprechend.

Wenn beide in dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

 

5) Wie viel Elterngeld gibt es?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) und höchstens 1800 Euro (900 Euro bei ElterngeldPlus) pro Monat. Die Höhe orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich hatte und das nach der Geburt wegfällt.

Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent. Der individuelle Anspruch kann mit dem Elterngeldrechner ermittelt werden.

Familien mit mehreren kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).

Bei Mehrlingsgeburten werden zusätzlich 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt. Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet.

 

6) Wie beantragt man Elterngeld?

Die Anträge können auf der Website des Familienministeriums heruntergeladen werden. Beantragt wird es bei den zuständigen Stellen der Kreise und kreisfreien Städte. Wer darüber hinaus Unterstützung benötigt, der kann sich auch an darauf spezialisierte Servicestellen wenden.

 

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