Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente – das sind die Unterschiede!


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Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es seit dem 1. Januar 2001. Sie ersetzt die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente, die im Rahmen der Rentenreform zum 31.12.2000 abgeschafft worden ist.


Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente?


Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinem eigentlichen, meistens seinem erlernten Beruf, nicht mehr nachgehen kann. Alle vor 1961 geborenen haben dann Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähigkeit dagegen liegt vor, wenn man selbst eine einfachere, andere Tätigkeit nicht mehr in vollem Stundenumfang ausüben kann. Dann tritt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Kraft.


Wann hat man Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente?


Im Gegensatz zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Er kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch geringfügige Einkünfte aus seiner  Arbeitskraft erzielen.
  • Reha-Maßnahmen sind ohne Erfolg geblieben.
  • Die reguläre Alterrente ist noch nicht erreicht.
  • Es liegt eine mindestens fünfjährige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen     Rentenversicherung vor, in der mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente  hängt ganz vom Einkommen ab. In etwa beträgt sie 30-40 Prozent des bisherigen Einkommens.



Es gibt die volle Erwerbsminderungsrente …


Sie haben Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nur noch drei oder weniger Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sind. Sie steht Ihnen aber auch zu, wenn Sie mehr als drei, aber unter acht Stunden pro Tag arbeiten könnten, Ihnen aber kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann.


… aber auch die halbe Erwerbsminderungsrente


Diese wird gezahlt, wenn Sie in der Lage sind, täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können – fünfmal pro Woche. Die halbe Erwerbsminderungsrente zusammen mit Ihrem Verdienst soll dann Ihren Lebensunterhalt sichern.


Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus zum Leben?


Ganz sicher nicht. Fest steht, dass eine nicht unerhebliche Lücke entsteht. Deshalb ist eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten. Sie ist kostengünstiger als eine
Berufsunfähigkeitsversicherung
und puffert den finanziellen Katastrophenfall, der einen Erwerbsfähigen treffen kann, ab.



Tipp der Redaktion:



Berufsunfähigkeit: 20% der Deutschen sind betroffen!

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