Familienhaftpflichtversicherung: Ab wann lohnt es sich?

  • Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Die Familienhaftpflicht versichert in nur einer Police die gesamte Familie in einem Haushalt.
  • Die Versicherung greift bei Schadensersatzforderungen Dritter.
  • Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden und keinen eigenen Haushalt haben.
  • Eine Familienhaftpflichtversicherung kann mit verschiedenen Zusatzleistungen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.

 

Allianz Versicherung: Eine Familienhaftpflichtversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung für alle in einem Haushalt lebenden Personen. Dabei bedeutet Haftpflicht ganz allgemein, dass Sie finanziell für einen Schaden aufkommen müssen, den Sie einer Person oder fremdem Eigentum zugefügt haben.

 

Eine Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Pflicht für Sie und erstattet die Folgekosten eines Missgeschicks. Und bei der Familienversicherung sind Ihre Lieben gleich mit abgesichert.

 

Warum brauche ich eine Familienhaftpflichtversicherung?
Missgeschicke und Unfälle können im Alltag schnell geschehen. Ein Beispiel: Sie sind mit Ihrer Familie bei Freunden zu Besuch. Während die Erwachsenen Kaffee trinken, spielen die Kinder im Garten Fußball – und plötzlich fliegt ein hart geschossener Ball durch die Fensterscheibe.

 

Der Schütze ist Ihr sechsjähriger Sohn. Unter Umständen müssten Sie für die Reparatur des kaputten Fensters aufkommen. Sind Sie familienhaftpflichtversichert, übernimmt die Kosten Ihre Versicherung.

In dem genannten Fall sind die Kosten sicherlich überschaubar. Anders sieht es jedoch aus, wenn Menschen zu Schaden kommen, zum Beispiel, wenn Ihre 15-jährige Tochter jemanden mit dem Skateboard umfährt. Eventuell muss die Person zum Arzt, operiert werden, in die Rehaklinik, kann lange nicht oder sogar nie wieder arbeiten.

 

Im schlimmsten Fall können die Kosten, für die Sie aufkommen müssten, schnell in die Millionenhöhe gehen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.

Wer ist mitversichert?
Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung abschließt und namentlich in der Police genannt wird.

  • Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind in der Familienhaftpflichtversicherung automatisch eingeschlossen. Unverheiratete Partner müssen namentlich extra aufgeführt werden. Für Paare ohne Kinder mit demselben Wohnsitz empfiehlt sich statt der Familienhaftpflicht ein Paar-Vertrag.
  • Alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sind mitversichert. Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen leiblichen, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekindern.
  • Kindermädchen und Au-pair Einige Versicherer schließen auch im Haus lebende Kindermädchen oder Au-pairs in die Familienhaftpflichtversicherung mit ein. Die Allianz bietet diesen Schutz ebenfalls – bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr.
  • Bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung sind alle in Ihrem Haushalt lebenden und gemeldeten Angehörigen mitversichert. Eltern und Großeltern auch dann, wenn Sie in einem Pflegeheim wohnen.


Tipp: Wenn Eltern sich trennen, sollte die Familienhaftpflichtversicherung von dem Elternteil fortgeführt werden, bei dem die Kinder weiterhin leben. Der andere Elternteil braucht dann eine eigene private Haftpflichtversicherung.

Wie lange gilt die Mitversicherung von Kindern?
Üblicherweise sind minderjährige Kinder über den elterlichen Vertrag mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.

 

In der Regel besteht der Versicherungsschutz somit unabhängig vom Alter – und zwar auch dann, wenn der Nachwuchs etwa während des Studiums nicht bei den Eltern wohnt, sondern in einer WG am Studienort. Gewöhnlich endet die Mitversicherung mit dem Auszug nach Ende der Erstausbildung oder mit der Ausübung eines eigenen Berufes.

Welche Schäden deckt die Familienhaftpflicht ab?
Die Tochter verschüttet Saft auf dem Handy ihrer Freundin, der Sohn fährt mit dem Roller eine Frau um, die sich bei dem Sturz den Arm bricht, der Partner hat beim Besuch der Nachbarn die Flasche Rotwein umgestoßen und damit den teuren Perserteppich ruiniert: Fälle wie diese sind zum Glück von der Familienhaftpflicht abgedeckt.

 

Sie springt nämlich immer dann ein, wenn Ihnen oder einem Familienmitglied ein Missgeschick passiert, bei dem andere geschädigt werden. Neben einem Basisschutz können je nach Anbieter und Tarif eine Reihe von Zusatzleistungen mitversichert werden.

 

 

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