ifo Institut: Bei Kommunen kommen nur 12 Prozent des Sondervermögens an
Von den schuldenfinanzierten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz kommen nur rund 12 Prozent bei den Kommunen an. Dies zeigt eine neue Kurzstudie, die im ifo Schnelldienst erschienen ist.
„Die Bundesländer erhalten insgesamt 100 Milliarden Euro. Von diesem Anteil geben sie etwa 60 Prozent an die Kommunen weiter. Das steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent“, sagt ifo-Forschungsprofessor Sebastian Blesse von der Universität Leipzig.
Bundesländer verteilen Mittel aus Sondervermögen sehr unterschiedlich
Von dem Geld, das die Länder aus dem Sondervermögen erhalten, geben Nordrhein-Westfalen 68 Prozent, Baden-Württemberg 67 Prozent, Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent an die Kommunen weiter. Rheinland-Pfalz stockt die Mittel aus den Sondervermögen mit weiteren Landesmitteln auf und gibt dadurch sogar 72 Prozent an die Kommunen weiter.
Für Bayern und Sachsen belaufen sich die Anteile auf 60 bis 70 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland geben jeweils etwa 60 Prozent der Gelder aus dem Sondervermögen weiter.
Brandenburg kommt wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung lediglich auf 50 Prozent. Thüringen hat aufgrund eines separaten Finanzpakets für die Kommunen erst sehr spät Position bezogen und wird zunächst nur 43 Prozent seines Anteils am Sondervermögen an die Kommunen weitergeben.
Sondervermögen begünstigt finanzstarke Bundesländer überproportional
Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dies führt dazu, dass die finanzstarken Bundesländer einen erstaunlich hohen Anteil am Gesamtpaket erhalten: Ein Drittel der 100 Milliarden entfallen auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg.
Bei der Verteilung innerhalb der Länder auf die einzelnen Kommunen kommen vorrangig pauschale Verteilungsmechanismen zum Einsatz. Auf bürokratische Antragsverfahren wird nur in einem geringen Umfang gesetzt. Dies erhöht die Chancen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell vor Ort wirken können.
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