Kein Streit ums Erbe

Postbank: Eine Erbschaft kann Familienbande auf eine echte Zerreißprobe stellen.

Besonders brenzlig wird die Lage, wenn sich Erben benachteiligt fühlen, so eine aktuelle Umfrage der Deutschen Bank.

Wie kann man Konflikte ums Erbe bereits im Vorfeld entschärfen?

Streit kommt in den besten Familien vor – vor allem, wenn es um Geld geht: Erbschaften bergen daher ein nicht zu unterschätzendes Streitpotenzial.

Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Bank berichtet jeder fünfte Erbe (21 Prozent), dass es Streit um den Nachlass gab.

Je höher der Wert der Erbschaft, desto angespannter die Gemüter: Wurde eine Erbschaft im Wert von 50.000 Euro und mehr an die nächste Generation übertragen, kam es bei gut jeder vierten Erbschaft (26 Prozent) zu Auseinandersetzungen.

Und wurde die Erbschaft als Teil der eigenen Altersvorsorge vorgesehen, stritt man sogar in 29 Prozent der Fälle.

 

Fehlende Wertschätzung

Anlass für Streit sehen die meisten Befragten darin, dass Nachkommen benachteiligt werden (27 Prozent), dass zu Lebzeiten nicht über das Erbe gesprochen wurde (26 Prozent) oder dass es problematisch war, eine Erbengemeinschaft aufzulösen (24 Prozent).

„Zwar gibt es kein Patentrezept, das Streitigkeiten um den Nachlass sicher verhindert. Aber zukünftige Erblasser können einige sinnvolle Vorkehrungen treffen, um ihren Nachkommen das Erben zu erleichtern“, sagt Anja Maultzsch von der Postbank.

Grundsätzlich sei es wichtig, sich bewusst mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen.

Vielen Streitigkeiten könne man die Grundlage entziehen, indem man die Verteilung des Vermögens klar regelt und in einem gültigen Testament oder Erbvertrag festschreibt.

„Das gilt nicht nur für große Vermögenswerte, sondern auch für Familienerbstücke mit hohem emotionalem Wert. Im Idealfall bespricht der zukünftige Erblasser deren Weitergabe mit seinen Nachkommen und fixiert sie testamentarisch“, erklärt die Postbank Expertin.

 

Nach eigenen Wünschen

Wurde nichts anderes im Letzten Willen bestimmt, greift die gesetzliche Erbfolge.

Es erben der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Menschen, die dem Erblasser verwandtschaftlich am nächsten stehen – zunächst die Kinder.

Gibt es mehrere gleichrangige Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass unter sich aufteilen muss.

„Das führt fast zwangsläufig zu Konflikten – vor allem wenn das Erbe schwer zu teilen ist, weil es zum Beispiel aus Immobilieneigentum besteht“, erläutert Anja Maultzsch.

Das Gesetz bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für einen Letzten Willen – aber auch Fallstricke.

Beispielsweise können einzelne Vermögenswerte per Vermächtnis an eine bestimmte Person vererbt werden.

Das Testament muss allerdings formal korrekt verfasst werden, damit es Gültigkeit hat.

„Da das Erbrecht sehr komplex ist, kann es Sinn machen, die fachliche Unterstützung eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht einzuholen“, rät Anja Maultzsch.

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