KFZ-Versicherung: Welchen Leistungsumfang brauche ich eigentlich?

ERGOdirekt: Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet nach § 7 Straßenverkehrsgesetz der Halter des Fahrzeuges. Deshalb besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen werden. Diese Pflicht gilt übrigens bereits dann, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht. Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt. Diese leistet also für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug einem Dritten zufügen.

Welche Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

  • Personenschäden (z. B. Heilungskosten oder Rentenzahlungen bei Invalidität)
  • Sachschäden (z. B. Reparaturkosten an anderen Fahrzeugen oder Leitplanken)
  • Vermögensschäden (z. B. Wertverlust des Fahrzeugs)
  • immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld)
  • Ansprüche aus der Betriebsgefahr (durch verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Beispiel: Ein technischer Defekt löst bei einem parkenden Fahrzeug einen Brand aus, der auf andere parkende Fahrzeuge übergreift.)


Wer sich darüber hinaus für weitere Risiken absichern möchte, kann das Leistungsspektrum der Autoversicherung mit einer Teilkasko-Versicherung oder einer Vollkasko-Versicherung erweitern.

 

Was leistet die Teilkasko-Versicherung?
Die Teilkasko der Autoversicherung kommt für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht selbst verschuldet wurden. Dazu zählen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden z. B. durch:

 

  • Brand, Explosion, Kurzschluss
  • Entwendung oder Raub
  • Überschwemmung, Sturm, Blitz, Hagel
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Marderbiss
  • Glasbruchschäden


Was leistet die Vollkasko-Versicherung?
Mit einer Vollkasko-Versicherung sind zum einen alle Risiken der Teilkasko abgedeckt. Zusätzlich sind selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus und Fahrerflucht enthalten.

Wie berechnet sich der Beitrag für die Autoversicherung?
Zur Berechnung des persönlichen Beitrags für die Autoversicherung werden viele verschiedene Parameter benötigt. Dazu gehören die genauen Daten zum PKW, der gewünschte Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko), die Schadenfreiheitsklasse sowie andere rabattrelevante Daten.

 

Hier werden Fragen zum Stellplatz, zur jährlichen Kilometerleistung oder zur Nutzung des Fahrzeugs gestellt. Z. B. ob private oder geschäftliche Nutzung, die Anzahl der Fahrer, deren Alter oder auch, ob Kinder mitfahren. Für den persönlichen Beitrag ergeben sich dadurch lohnende Sparmöglichkeiten, indem beispielsweise der Fahrerkreis eingeschränkt (nur man selbst und Ehepartner) oder die Selbstbeteiligung in der Kasko erhöht wird.

Was sind Schadenfreiheitsklassen?
Die SF-Klassen zeigen an, wie lange ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt. Je höher die SF-Klasse, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Somit sinkt der persönliche Beitragssatz zur Kfz-Versicherung mit den schadenfreien Jahren. Wird ein Schaden an die Autoversicherung gemeldet, so erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse.

 

Der persönliche Versicherungs-Beitrag steigt dann wieder an. Bei einem Versicherungswechsel übernimmt der neue Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers, wenn im laufenden Jahr keine Schäden angefallen sind.

 

Möchten Sie nach einem Schaden die Rückstufung Ihrer SF-Klasse verhindern, so können Sie in unserem Premium-Tarif einen Rabatt-Schutz einschließen. Damit fahren Sie auch nach einem Unfall in Ihrer bisherigen SF-Klasse und verhindern eine Erhöhung Ihres Beitrags.

 

 

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