Kryptowährungen – so geht es einfach & schnell beim Berechnen der Steuern!
Finanznachrichten: Wer mit Kryptos handelt, sieht sich spätestens bei der Abgabe der Steuererklärung mit diesen Fragen konfrontiert konfrontiert:
- Welche Steuern muss man auf die Gewinne aus dem Kryptohandel bezahlen?
- Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
- Und wie rechnet man das eigentlich aus?
In Deutschland sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig und werden entsprechend dem individuellen Einkommensteuersatz zwischen 0% und 45% versteuert.
Wird der Gewinn von 600 Euro pro Jahr nicht überschritten oder die Kryptowährungen für mehr als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne steuerfrei.
Hier ist eine Darstellung der Einkommensteuersätze für das Jahr 2023, die auf Krypto-Gewinne angewendet werden, abhängig vom Einkommensniveau und dem Familienstand:
Steuersatz | Unverheiratete Steuerzahler | Verheiratete Steuerzahler |
---|---|---|
0% | Bis zu 10.908€ | Bis zu 21.816€ |
14-24% | Bis zu 15.999€ | Bis zu 31.998€ |
24-42% | Bis zu 62.809€ | Bis zu 125.618€ |
42% | Bis zu 277.825€ | Bis zu 555.650€ |
45% | Mehr als 277.825€ | Mehr als 555.650€ |
Quelle: Einkommensteuertabelle BRD 2023
Solche Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung für das Jahr 2022 beim Finanzamt angegeben werden.
Ein Versäumnis kann zu Anschuldigungen der Steuerhinterziehung führen, auch wenn die genauen Besteuerungsrichtlinien für Krypto-Investitionen umstritten sind (FIFO oder LIFO Methode – hierzu weiter unten mehr).
Steuererklärungsfrist: Bis wann muss die Steuererklärung für 2022 eingereicht werden?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellen, hatten Sie dafür bis zum 30. September 2023 Zeit.
Eigentlich. Da der 30. September aber auf ein Wochenende fällt, wird sich die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Arbeitstag verschieben.
Spätestens am Montag, den 2. Oktober 2023, muss also die Steuererklärung für 2022 beim Finanzamt eingereicht werden.
Ob es dann aber so genau auf einen Tag ankommt, da am 3. Oktober ja schon wieder Feiertag ist?
Liegt am jeweiligen Finanzamt, wie kulant man dort ist. Rechtlich ist die Sache aber eindeutig:
Wenn man seine 2022er Steuererklärung erst nach dem 2. Oktober 2023 abgibt, kann es bereits ab dem 3. Oktober einen Verspätungszuschlag geben.
Dabei beträgt der Verspätungszuschlag mind. 25 Euro (pro Monat) und ist auf einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro beschränkt.
👉 Trotzdem sollten Sie jetzt weiterlesen und ggf. können Sie sich hier ja auch schon für die Steuererklärung 2024 vorbereiten!
Wie betrachtet das Finanzamt Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht?
Das Bundesfinanzministerium stuft digitale Währungen wie Bitcoin, Doge, Ethereum und weitere als privates Geld ein.
Sie gelten rechtlich als „anderes Wirtschaftsgut“ und werden daher anders als Gewinne aus Aktiengeschäften behandelt (Aktiengewinne gelten als Kapitaleinkommen).
Dies bringt einen großen Vorteil für Krypto-Investoren:
Da ihr Gewinn nicht als Kapitaleinkommen gewertet wird, wird keine Kapitalertragssteuer erhoben.
Wenn ein Investor seine Krypto-Anteile privat verkauft, fällt diese Transaktion unter die privaten Veräußerungsgeschäfte.
Dies beinhaltet auch den Tausch in andere Kryptowährungen:
Wenn ein Investor also Gewinne aus einem Altcoin in Bitcoin umtauschen möchte oder umgekehrt, muss der Tausch ebenfalls in der Steuererklärung vermerkt werden.
Bitcoin-Steuer: Sind Freigrenze und Freibetrag dasselbe?
Nein, die Begriffe „Freigrenze“ und „Freibetrag“ beziehen sich auf verschiedene Aspekte im Steuerrecht und haben jeweils unterschiedliche Bedeutungen und Folgen:
- Ein Freibetrag reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Wenn Sie also einen bestimmten Betrag als Freibetrag geltend machen können, wird dieser Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Der Steuerbetrag wird dann auf den verbleibenden Betrag berechnet.
Ein Freibetrag wirkt sich also auch dann aus, wenn das Einkommen den Freibetrag übersteigt. - Eine Freigrenze hingegen bedeutet, dass der gesamte Betrag steuerfrei ist, solange er unter der Freigrenze liegt.
Sobald das Einkommen jedoch die Freigrenze übersteigt, wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
Eine Freigrenze hat also eine „Alles-oder-Nichts“-Wirkung.
Im Kontext von Kryptowährungsgewinnen in Deutschland bedeutet das:
Wenn Ihre Gewinne unter der Freigrenze von 600€ liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen.
Überschreiten Ihre Gewinne diese Grenze, werden die gesamten Gewinne besteuert.
Wann müssen Privatanleger in Deutschland Steuern für den Kryptohandel zahlen?
Bitcoin und Co. unterliegen derzeit einer einjährigen Spekulationsfrist.
Das bedeutet: Wenn Anleger ihre Coins für mindestens ein Jahr halten, ist der Verkauf steuerfrei.
Wenn Anleger ihre Anteile jedoch vor Ablauf dieser Frist verkaufen, muss der Gewinn nach dem persönlichen Steuersatz besteuert werden (siehe Steuertabelle oben).
Wie berechnet man Gewinn & Verlust aus dem Kryptohandel?
Im Prinzip muss der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden, um den Gewinn zu berechnen.
Das hört sich erstmal einfach an, aber der Teufel steckt im Detail!
Denn es gibt ein grundsätzliches Problem:
Sie müssen sich für eine Berechnungsmethode entscheiden!
Anleger haben 2 Möglichkeiten, wie sie ihre Kryptogewinne berechnen können.
Welche Methode steuerlich am besten ist, hängt immer auch vom Einzelfall ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Eine klare gesetzliche Regelung, welche Methode angewendet werden soll, gibt es bisher noch nicht.
Doch es gibt zumindest einen Trend:
Die Finanzämter neigen momentan eher zur FIFO-Methode, die auch bei anderen Geldanlagen verwendet wird.
Bei der LIFO-Methode ist also eher mit Widerstand zu rechnen.
1) Kryptogewinne mit der FIFO-Methode berechnen
Bei der FIFO-Methode (First in – First out) wird davon ausgegangen, dass die Coins, die Sie zuerst gekauft haben, auch als erste wieder verkauft werden.
2) Kryptogewinne mit der LIFO-Methode berechnen
Die zweite Methode ist die LIFO-Methode (Last in – First out).
Hierbei werden die zuletzt erworbenen Coins zuerst wieder verkauft.
So, spätestens hier bietet sich Hilfe an.
Und zwar in Form des Kryptosteuer Berechnungsprogrammes CoinTracking.
Es hilft Ihnen die vielen unterschiedlichen Trades verschiedener Kryptobroker, Kryptobroker und Wallets zusammenzuführen und nimmt Ihnen die ganze Berechungsarbeit ab!
Außerdem hilft es bei der Auswahl der richtigen Berechnungsmethode (FIFO, LIFO und weitere Methoden).
==> Für Kleinanleger sogar kostenlos!
Kann ich die Gebühren für die Wallet, Kryptobroker oder Kryptobörse als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Klar. So können z.B. die Kosten für das Konto/Depot bei der Kryptowährungsbörse, dem Kryptobroker (siehe auch Kryptobroker Vergleich) oder Kryptowallet in der Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnet werden.
Darüber hinaus dürfen Anleger Verluste, die aus dem Kryptotrading entstanden sind mittels eines Verlustvortrages verrechnen.
Kryptos und Mining – gibt es da auch eine Steuer?
Ja, auch beim Mining kommen auf Sie Steuern zu.
Beim Mining von Kryptowährungen gibt es einige steuerrechtliche Aspekte zu beachten:
- Gewerbliche Tätigkeit: Wenn das Mining von Kryptowährungen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, kann es als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall müssen sowohl Gewerbesteuer als auch Einkommensteuer auf die erzielten Gewinne gezahlt werden.
- Einkommenssteuer: Die erzielten Gewinne aus dem Mining sind steuerpflichtig und müssen als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn die Kryptowährungen in konventionelle Währungen wie Euro oder Dollar umgetauscht oder damit andere Kryptowährungen erworben werden, müssen diese Gewinne versteuert werden.
- Keine Umsatzsteuer: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Bitcoin-Transaktionen von der Umsatzsteuer befreit. Daher fällt bei Mining kein Umsatzsteuer an.
- Haltefrist: Wenn die aus dem Mining generierten Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, sind die Gewinne aus dem Verkauf dieser Kryptowährungen in der Regel steuerfrei.
- Absetzbare Kosten: Die Kosten, die in Zusammenhang mit dem Mining entstehen (wie z.B. Hardware, Stromkosten), können unter Umständen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelungen ändern können und es immer ratsam ist, die Dienste eines professionellen Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Vorschriften eingehalten werden.
Auch beim Thema Mining hat CoinTracking die richtigen Vorlagen für Kryptoanleger.
So ist die Steuererklärung in ein paar Minuten eledigt.
Wichtiger Hinweis: wir sind keine Steuerberater und raten Ihnen zur Sicherheit immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!
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