Rechtliche Rahmenbedingungen bei Kryptowährungen sind unerlässlich!

BVR: Bitcoins und andere Kryptowährungen haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Dennoch bleibt deren Handel weitgehend unreguliert. Die Bundesregierung sollte sich daher auf nationaler, europäischer und globaler Ebene für klare gesetzliche Rahmenbedingungen bei Geschäften mit Kryptowährungen einsetzen, fordert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seiner aktuellen volkswirtschaftlichen Studie über Kryptowährungen.

Spekulative Anlage statt Zahlungsmittel
“Diese digitalen Zahlungsmittel haben eher den Charakter einer spekulativen Geldanlage als eines Zahlungsverkehrsmittels”, sagt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Daher sei nicht zu rechtfertigen, dass die strengen Regeln des Verbraucherschutzes für diese Digitalwährungen nicht gelten.

“Bei einem weiteren Wachstum der Anlagen in Kryptowährungen sind auch Risiken für die Finanzstabilität nicht auszuschließen”, mahnt der BVR-Vorstand. Diesen Gefahren gilt es bei Kryptowährungen national wie international rechtzeitig zu begegnen. Daher ist eine systematische Erfassung dieser Transaktionen erforderlich.

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Vorsichtige Regulierung
Das Fehlen klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen kann genauso wie ein Zuviel an Regulierung den Erfolg der Blockchain-Technologie gefährden. Aufsicht und Gesetzgeber sollten daher bei ihren Bemühungen von zu restriktiven Regulierungen oder gar Totalverboten absehen.

“Die Blockchain-Technologie bietet der Finanzindustrie eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten. Effizienzsteigernde Wirkungen könnten die Blockchain-Technologie vor allem in den Bereichen Wertpapierabwicklung, dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr oder in der Versicherungsbranche entfalten”, erklärt Martin.

Privatpersonen sollten sich aber angesichts der hohen Kursschwankungen bei Bitcoin und anderen Digitalwährungen mit Engagements zurückhalten. “Für die private Altersvorsorge sind Kryptowährungen kein Thema, da sie den grundlegenden Anforderungen eines auf Sicherheit ausgelegten Altersvorsorgesparplans nicht ansatzweise gerecht werden”, so der BVR-Vorstand weiter.

 

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