Rentenanspruch: Meldung zur Sozialversicherung immer kontrollieren

Die Bayerische Versicherung: Jedes Jahr erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung für die Sozialversicherung, aus der sich die Rentenansprüche berechnen. Der Arbeitnehmer sollte diese genau prüfen, denn Fehler in diesen Daten könnten die künftige Rente mindern.

 

Fehler finden
Arbeitgeber müssen jährlich bestimmte Arbeitnehmerdaten wie Beschäftigungsdauer und Bruttojahresverdienst des Vorjahres an die jeweiligen Krankenkassen weiterleiten und dem jeweiligen Arbeitnehmer eine Kopie dieser Jahresmeldung zur Verfügung stellen. Haben sich hier Fehler eingeschlichen, kann es zu einer fehlerhaften Berechnung der Rentenansprüche kommen. Deswegen ist es wichtig, dass Arbeitnehmer diese Bescheinigung prüfen.

In der Regel muss jeder Arbeitgeber bis Mitte April für jeden Arbeitnehmer, der im letzten Jahr und auch in diesem Jahr im Unternehmen tätig war oder weiterhin ist, eine Jahresmeldung über die sozialversicherungs-relevanten Daten bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgeben. Jeder Arbeitnehmer enthält üblicherweise bis Ende April vom Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung seiner Daten.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät den Arbeitnehmern, die Angaben in der Jahresmeldung genau zu prüfen, da auch einem Arbeitgeber beispielsweise durch Zahlendreher Fehler unterlaufen können.

 

Damit Fehler des Arbeitgebers nicht die Rente kürzen
Besonders wichtig ist es, die gemeldeten Daten wie Name, Anschrift, Beschäftigungsdauer und Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts, also die Höhe des Brutto-Jahresverdienstes, aus dem sich der gezahlte Rentenversicherungsbeitrag errechnet hat, zu kontrollieren. Diese Angaben sind unter anderem die Berechnungsgrundlage für die gesetzlichen Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Sind diese Daten falsch, kann es sein, dass die Rente rechnerisch geringer ausfällt, als dem Arbeitnehmer tatsächlich zustehen würde.

Stellt der Arbeitnehmer einen Fehler bei den Angaben fest, sollte er daher dies umgehend dem Arbeitgeber melden. Wer zur Prüfung der Jahresmeldung allgemeine Fragen hat, kann sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV sowie auch telefonisch an die DRV-Servicestelle wenden.

Rentenexperten raten den Arbeitnehmern die Jahresmeldungen, die auch als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge gelten, aber auch die jährlichen Renteninformationen des DRV bis zum Eintritt der Rente aufzubewahren.

 

 

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