So können Mieter ihre Wohnung modernisieren

BHW Bausparkasse: In Deutschland fehlen 2,5 Millionen barrierefreie Wohnungen, und der Bedarf steigt jedes Jahr. Die Modernisierung selber in die Hand zu nehmen, ist für Mieter eine interessante Option.

Viele ältere Mieter können oder wollen nicht warten bis der Vermieter handelt. Doch bevor sie selber in die Bausubstanz ihrer Wohnung eingreifen, muss der Eigentümer zustimmen. Sonst besteht das Risiko, dass sie die Veränderungen rückgängig machen müssen, spätestens beim Auszug. Gut zu wissen: Der Mieter kann laut BGB die Zustimmung zum barrierefreien Umbau verlangen.

Absprachen verbindlich machen
„Wenn sich Mieter und Vermieter zusammentun, profitieren beide Seiten“, sagt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse und rät: „Treffen Sie eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung, in der Sie die Rahmenbedingungen der Investition festhalten.“ Vorlagen stellt der Deutsche Mieterbund zur Verfügung.

Erstens: Der Vermieter muss der Modernisierung zustimmen. Zweitens: Er sollte unterschreiben, dass er weder die Miete erhöht noch dem Mieter kündigt. Drittens: Festlegen, dass die Umbauten bei einem Auszug nicht rückgängig gemacht werden müssen. So stellt man sicher, dass sich die Investition auch rechnet.

Anspruch auf Ablöse?
Mieter und Vermieter sollten außerdem vereinbaren, ob und in welcher Höhe sich der Vermieter an den Kosten für die Umbauten beteiligt. Die Hoffnung, dass Nachmieter einen Teil der Ausgaben übernehmen, kann enttäuscht werden. „Die Ablöse ist reine Verhandlungssache, damit sollte man nicht rechnen“, sagt Mau.

Förderung für Modernisierer
Die Fördermöglichkeiten für Mieter, die modernisieren wollen, sind zahlreich. Im KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ gibt es für Mieter ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro für Umbauten zur Barrierefreiheit.

Pflegekassen gewähren Zuschüsse von 4.000 Euro, wenn die Betroffenen einen Pflegegrad vorweisen können. Bis zu 16.000 Euro gibt es für Pflege-WGs. Eine Übersicht findet sich unter barrierefrei.de/foerderung. Wer einen Bausparvertrag hat, kann auch diesen für die altersgerechte Modernisierung verwenden.

 

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