Spende am Jahresende: So beteiligen Sie das Finanzamt

Credit Europe Bank: Eine Spende ist ein Geldgeschenk auf freiwilliger Basis. Spender erhalten oder erwarten für ihre Großzügigkeit normalerweise keine Gegenleistung.

Freiwillige Zuwendungen für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation fördert das Finanzamt mit Steuererleichterungen. Dazu dürfen Spender ihre Geldzuweisungen in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.

Was viele nicht wissen: Die unterstützte Organisation muss ihren Sitz in Deutschland haben, ausländische Organisationen werden nicht gefördert. Das bedeutet aber nicht, dass der Spendenempfänger ausschließlich im Inland aktiv sein muss. Viele Hilfsorganisationen arbeiten rund um die Welt und sind trotzdem förderwürdig, zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen oder das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Eine Sonderstellung nehmen politische Parteien und Wählervereinigungen ein. Obwohl sie weder mildtätig noch gemeinnützig sind, erkennt das Finanzamt entsprechende Spenden steuerlich an, wenn die Organisation an der letzten Wahl teilgenommen hat.

Spende in der Einkommensteuererklärung geltend machen
Wer seine Spende steuerlich geltend machen möchte, der trägt die überwiesene Summe in der Steuererklärung im Mantelbogen in die Zeilen 45 bis 56 ein. Einen Nachweis über die Geldzuwendung brauchen Spender seit 2017 nicht mehr zu führen.

Übermittelt der Empfänger der Spende die Bescheinigung elektronisch ans Finanzamt, muss kein gesonderter Nachweis erfolgen. Aufheben sollte man die Spendenquittungen bzw. die Kaufbelege für gespendete Sachgüter aber auf jeden Fall. Denn das Finanzamt ist berechtigt, Belege nachträglich einzufordern.

 

 

Noch leichter geht’s mit dem vereinfachten Spendennachweis
Bis zu Beträgen von 200 Euro geben sich die Steuerbehörden mit dem sogenannten vereinfachten Spendennachweis zufrieden. Hierzu genügt dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszugs.

Wird die 200-Euro-Grenze überschritten, dann muss der Empfänger eine Spendenbescheinigung ausstellen, die neben Art und Umfang der Spende eine Bestätigung enthält, dass die Zuwendung für einen bestimmten, steuerbegünstigten Zweck verwendet wird.

Sind Spenden unbegrenzt absetzbar?
Nein. Die Spende selbst kann zwar unbegrenzt hoch sein – der Steuerbonus ist es aber nicht. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können Sie bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abziehen. Verdienen Sie beispielsweise 50.000 Euro im Jahr, können Sie also höchstens 10.000 Euro an Spendengeldern beim Finanzamt abrechnen.

Auch nach unten hat der Fiskus eine Grenze gesetzt: Die Sonderausgaben müssen mindestens den Pauschbetrag in Höhe von 36/72 Euro pro Jahr (Alleinstehende/Verheiratete) übersteigen, um steuerlich wirksam zu werden.

Wie hoch ist die Steuererstattung?
Da der gespendete Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, ist die Erstattung abhängig vom individuellen Steuersatz des Steuerzahlers ab. Es gilt der Grundsatz: Bei hohem Steuersatz ist die Steuerersparnis höher als bei niedrigem Satz. Im Schnitt erhalten Privatpersonen in Deutschland rund ein Drittel ihrer Spende zurück.

Eine Ausnahme bilden erneut politische Parteien und Wählervereinigungen: Hier dürfen Spender 50 Prozent ihrer Zuwendung direkt von der zu zahlenden Steuerschuld abziehen. Allerdings ist der abziehbare Betrag limitiert, und zwar auf 825 Euro pro Person und Jahr. Fällt die Spende höher aus, darf der übersteigende Betrag als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Hier gilt aber erneut eine Obergrenze. Sie beträgt 1.650/3.300 Euro (Ledige/Verheiratete) pro Jahr.

 

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