Versicherungstipps für Freizeitsportler

Die Bayerische Versicherung: Die meisten Sportunfälle ereignen sich laut einer Statistik beim Fußball und beim Skifahren. Doch auch bei allen anderen Sportarten passieren Unfälle. Wie sich der Einzelne zumindest finanziell absichern kann, um nach einem Unglücksfall nicht auch noch in Geldschwierigkeiten zu geraten, erfahren Sie hier.

 

Kein gesetzlicher Unfallschutz beim Sport!
Wer sich in seiner Freizeit sportlich betätigt und dabei verunfallt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und auch sonst reicht die gesetzliche Absicherung in der Regel nicht aus, um zum Beispiel die durch einen schweren Unfall mit einem bleibenden Gesundheitsschaden entstehenden Einkommenseinbußen und sonstigen Kosten, wie Umbaukosten, abzudecken. Finanziellen Schutz bieten jedoch diverse private Versicherungslösungen.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ereignet sich jeder neunte bei Unfallversicherern gemeldete Unfall beim Sport. Fußball hat dabei mit 37 Prozent der gemeldeten Sportunfälle die höchste Unfallrate aller Sportarten.

 

Danach folgen der Skisport mit 23 Prozent sowie sonstige Sportarten ohne Ballspiele wie Joggen oder Surfen mit ebenfalls 23 Prozent, sonstige Sportarten mit Ballspielen, beispielsweise Tennis, Hand- oder Volleyball mit zwölf Prozent und Reitsport mit vier Prozent.

Besonders häufige Sportverletzungen sind Bänder- und Muskelrisse, Gelenksverletzungen, Zerrungen, Verstauchungen, Knochenbrüche, Quetschungen und Prellungen. Zum Teil sind langwierige Heilbehandlungen nötig, was eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt.

 

Und nicht immer heilt eine Unfallverletzung komplett ab. Bleibt ein dauerhafter Gesundheitsschaden, kann das dazu führen, dass der Verunfallte seinen Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann und/oder Umbaumaßnahmen für eine behindertengerechte Wohnung vornehmen muss.

 

Gesetzliche Absicherungslücken bei längerer Arbeitsunfähigkeit …
Der Betroffene kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass die dadurch entstehende Einkommensminderung und die Mehrkosten gesetzlich ausreichend abgesichert sind. Denn im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zum Beispiel keine Absicherung bei Unfällen während Freizeitaktivitäten wie Sport.

Zudem decken auch die sonstigen Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, nicht alles ab. Wer beispielsweise als Arbeitnehmer nach einem Freizeitunfall länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Gut verdienende Angestellte müssen mit noch höheren finanziellen Einkommenseinbußen rechnen, da die GKV für die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (monatlich 4.350 Euro in 2017) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen.

… oder einer unfallbedingten Invalidität
Kann aufgrund einer unfallbedingten Invalidität der bisherige Beruf dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, haben Betroffene, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Anspruch auf eine entsprechende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

 

Nur wer nicht in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, bekommt, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch selbst wenn man Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, ist sie in der Regel deutlich niedriger als das bisherige Gehalt und reicht oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, wie Kinder, Hausmänner oder -frauen sowie zahlreiche Selbstständige erhält im Falle einer Erwerbsminderung keine Leistungen aus der GRV.

 

Umfassender Rundumschutz
Um diese Absicherungslücken zu schließen, bieten die privaten Versicherer private Unfall-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, eine Krankentagegeldpolice oder auch eine Invaliditätsversicherung für Kinder an. Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspolice sowie eine Krankentagegeldversicherung ist für Selbstständige sogar existenziell, da sie in der Regel selbst für ihre komplette Einkommensabsicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sorgen müssen.

Bei den privaten Versicherungspolicen kann der jeweilige Versicherungsschutz den Bedürfnissen und Wünschen des Einzelnen angepasst werden. In einer privaten Unfallpolice, die im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz rund um die Uhr und weltweit gilt, ist zum Beispiel die Kapital- und/oder Rentenzahlung im Invaliditätsfall frei wählbar.

Übrigens: Mitglieder in einem Sportverein sind normalerweise über den jeweiligen Landessportverband oder über eine eventuell bestehende Unfallpolice des Vereins abgesichert. Allerdings ersetzt dies nicht die private Vorsorge, denn zum einen sind die Leistungen oft nur für besonders schwere Fälle ausgelegt.

 

Zum anderen sind hier ausschließlich Unfälle versichert, die im direkten Zusammenhang mit dem Vereinssport stehen, sportliche Aktivitäten außerhalb des Vereins sind somit nicht versichert.

 

 

Weitere Meldungen:

Tierhalterhaftpflicht: Reitsport gut abgesichert

Invalidität: Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung drohen finanzielle Probleme

Niedrigere Versicherungsbeiträge fürs Sport treiben?

Themen im Artikel

Infos über Die Bayerische Versicherung

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    Die Bayerische Versicherung News

    Weitere Trading News