Warum braucht man eine Reisekranken­versicherung?

Allianz Versicherung: Erkranken Sie im Ausland kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherter Reisender auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Reisekrankenversicherung schließt diese Versicherungslücke.

Beispielfälle: Hier hat sich eine Reisekrankenversicherung gelohnt
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm genug. Gut, wenn Sie sich dabei auf einen starken Partner verlassen können, der Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung sichert. Die Reisekrankenversicherung bietet dabei wertvolle Unterstützung – wie in diesen drei Beispielfällen:

Einzeln abgesichert: Sturz in den Alpen
Christina D. stürzt beim Wandern in den Österreichischen Alpen. Sie muss aus dem unwegsamen Gelände vom Rettungshubschrauber geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden. Die Diagnose: Waden- und Schienbeinbruch, Sprunggelenksbruch und Bänderriss.

Im Krankenhaus wird Christina stationär behandelt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur für einen geringen Teil der Kosten für den Einsatz des Rettungshubschraubers auf.

In der Familie abgesichert: Wirbelfraktur
Familie Krüger reist mit ihren beiden Kindern Max und Lena (5 und 7 Jahre) nach Kos in Griechenland. Beim Spielen am Pool rutscht Lena aus und landet mit dem Rücken auf einer harten Kante. Sie muss sofort zum Arzt, der eine Wirbelfraktur diagnostiziert.

Da aus Sicht des behandelnden Arztes eine Operation notwendig ist, wird Lena sofort nach Hause geflogen. Wir sorgen für den Rücktransport des Mädchens und einer Begleitperson und übernehmen die Kosten. In Lenas Heimatstadt kann sofort alles für die OP in die Gänge geleitet werden.

Langfristig abgesichert: Lebensmittelvergiftung
Martin K. verbringt in Schanghai/China ein Jahr als Austauschstudent. Nach einem Ausflug erkrankt er an einer Lebensmittelvergiftung und wird deshalb vom Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen.

Dort erhält er auf der Stelle Infusionen und eine stationäre Pflege. Nach vier Tagen kann er das Krankenhaus ohne Folgeschäden verlassen. Wir vermitteln den Arzt in Schanghai und übernehmen alle anfallenden Kosten – von der Erstbehandlung beim Arzt bis hin zur stationären Behandlung in der Klinik.

Wann zahlt die Reisekrankenversicherung, wann nicht?
Ihre Reise-Krankenversicherung zahlt, wenn…

  • … Sie mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen. Je häufiger Sie reisen, desto wichtiger ist der Reisekrankenschutz für Sie.
  • … Sie die Versicherung vor Antritt der Reise abschließen.
  • … ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.

Ihre Reise-Krankenversicherung zahlt nicht, wenn…

  • … Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.
  • … Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und dann erkranken.
  • … Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.

 

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