Was sich im Juni 2026 ändert: Tankrabatt endet, Widerruf wird einfacher
Der Juni bringt für Verbraucher gleich mehrere spürbare Neuerungen — die einen entlasten, die anderen verlangen Aufmerksamkeit. Am Monatsende läuft der Tankrabatt aus, sodass Sprit über Nacht teurer wird. Beim Widerruf von Verträgen stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher gleich doppelt, während für Eigentümer in Großstädten eine wichtige Frist beim Heizungsgesetz greift. Hinzu kommen neue Spielregeln bei der Gehaltstransparenz und weitere Rentenzugänge. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Tankrabatt endet — ab 1. Juli wieder voller Spritpreis
Die befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel endet am 30. Juni 2026 um Mitternacht. Ab dem 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Energiesteuersätze. Den ganzen Juni gilt noch der Rabatt von rund 17 Cent pro Liter, danach wird Tanken schlagartig teurer.
Online-Widerruf per Knopfdruck — auch bei Finanzprodukten
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Wer online abschließt, soll genauso einfach wieder aussteigen können. Betroffen sind unter anderem Webshops, Streaming-Abos, Online-Kurse sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht.
Schluss mit dem „ewigen“ Widerrufsrecht bei Versicherungen
Für Verträge ab dem 19. Juni 2026 ist ein Widerruf maximal 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich, bei Lebensversicherungen 24 Monate und 30 Tage. Das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht gibt es nur noch, wenn überhaupt nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Heizungsgesetz: Großstädte müssen ihre Wärmeplanung liefern
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Sie ist die Voraussetzung für die 65-Prozent-Pflicht bei neuen Heizungen. Entwarnung für Eigentümer: Die 65-%-EE-Pflicht im Bestand für Großstädte tritt nicht am 1. Juli 2026 in Kraft, sondern wurde auf den 1. November 2026 verschoben.
Neue Rentenzugänge ab Juni
Wer zwischen dem 2. Mai und dem 1. Juni 1963 geboren ist, kann ab Juni 2026 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen — mit dem höchstmöglichen Abschlag von 13,8 Prozent (mindestens 35 Beitragsjahre). Abschlagsfrei geht es für besonders langjährig Versicherte, die zwischen dem 2. November und dem 1. Dezember 1961 geboren sind (mindestens 45 Beitragsjahre).
Entgelttransparenz: EU-Frist läuft ab, Deutschland verpasst sie
Der Haken: Ein deutsches Umsetzungsgesetz tritt zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht in Kraft, ein automatischer Systemwechsel zum Stichtag findet nicht statt. Einzelne Pflichten — etwa Angaben zum Einstiegsentgelt und das Verbot, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen — können ab dem 8. Juni 2026 über das BGB hergeleitet zusätzlich gelten.
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