Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

  • Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen in Haus und Wohnung: Alle 25 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Wasserrohrbruch.
  • Der Aufwand zur Schadenbeseitigung ist oft enorm. Fachleute helfen von der Ortung des Lecks über die Gebäudetrocknung bis zur Schimmelpilz-Entfernung.
  • Die durchschnittlichen Kosten für die fachgerechte Beseitigung der Schäden liegen bei rund 2.000 Euro. Umso wichtiger sind Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflicht­versicherung.


Allianz Versicherung: Alle 25 Sekunden platzt in Deutschland eine Wasserleitung. Die dadurch entstehenden Schäden in Wohnungen und Häusern gehören zu den häufigsten – und zu den besonders unangenehmen Schadenfällen. Dann zum Beispiel, wenn Parkett oder Laminat unter Wasser stehen, das Wasser durch die Decke in die darunterliegenden Wohnungen läuft oder sich im Mauerwerk Schimmel bildet. Die Ursachen für einen Wasserschaden sind vielseitig und reichen über den Wasserrohrbruch hinaus.
 

Häufige Gründe für einen Wasserschaden:

  1. Eine undichte Waschmaschine
  2. Eine defekte Wasserleitung
  3. Ein verstopftes Abflussrohr
  4. Hochwasser
  5. Starkregen
  6. Folgeschäden


Wasserschaden professionell beseitigen lassen
Bei der Sanierung von Wasserschäden gibt es je nach Ausmaß und Art des Schadens viele Dinge zu beachten. Im Zweifel sollten Sie daher einen Experten hinzuziehen. Fachleute wissen am besten, wie sie ein Leck orten, Wände trocknen und Schimmel beseitigen.

Wenn Sie niemanden in Ihrer Nähe kennen oder sich nicht auf Nothilfe-Angebote im Netz verlassen wollen: Ihre Versicherung nennt Ihnen Handwerker, mit denen sie bisher gute Erfahrungen gemacht hat – ob es um die Beseitigung von Schimmelpilz in feuchten Wänden geht oder um die schnelle Bautrocknung, damit schwarze Stellen durch Pilze gar nicht erst entstehen.

 

Leckage auffinden
Wenn der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht wurde, muss zunächst das Leck gefunden werden. Das ist oftmals kein leichtes Unterfangen: Denn das Wasser findet einen einfachen Weg durch das Gebäude, bevor es irgendwo austritt – und das kann weit weg vom Leck sein. Die Suche nach der defekten Stelle ist daher häufig teurer als die Sanierung, selbst wenn dafür eine Wand aufgebrochen werden muss.

 

Gebäude trocknen
Bei großfla?chigen Wasserschäden müssen die betroffenen Wände, Decken und Böden zuerst trocknen, bevor sie renoviert werden können. Damit vermeiden Sie bei Neubauten Risse im Mauerwerk und Schimmel. Zur Trocknung stellen Fachleute Lüfter auf oder – wenn das nicht ausreicht – Bautrockner.

Aber Achtung: Bei der Trocknung werden auch Schimmelpilz-Sporen im Raum verteilt. Daher sollten Sie die Wände vorher mit Alkohol desinfizieren.

 

Schimmel bekämpfen
Nach einem Wasserschaden ist die Gefahr von Schimmelbildung sehr groß – Schimmelpilze lieben es feucht und warm. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, müssen sie rigoros bekämpft werden. Wenden Sie sich dafür unbedingt an Fachfirmen. Sie schotten bei starkem Schimmelbefall den kontaminierten Raum sogar mit einer Schleuse ab.

 

Der Pilz selbst wird mit Klebefolie fixiert oder mit einer Reinigungsflüssigkeit entfernt. Danach wird die Tapete abgerissen und in Plastiksäcke luftdicht eingepackt. Ist das Wasser längere Zeit durch die Wand gesickert, ist oft auch der Putz betroffen und muss abgeklopft werden.

Tipp: Wenn die Wand noch feucht ist, raten Experten dazu, mit Alkohol zu desinfizieren. So wächst der Schimmel nicht weiter, bis er entfernt wird. Dazu muss die Wand dann vollständig getrocknet sein.

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?
Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, wo der Wasserschaden auftritt und was ihn verursacht hat. Grundsätzlich gilt: Das Wasser muss unerwartet ausgetreten sein und Sie sollten sich umsichtig verhalten haben. Es ist zum Beispiel ratsam, die Waschmaschine nicht anzustellen, wenn Sie das Haus länger verlassen. Die Hausratversicherung tritt ein bei folgenden Schäden:

Wenn der Wasserschaden zum Beispiel durch eine auslaufende Waschmaschine oder den Geschirrspüler verursacht wird und Ihren Hausrat zerstört, dann greift Ihre Hausratversicherung. Naturkatastrophen wie Sturmflut, Lawinen oder Erdrutsch können extra versichert werden.

Gut zu wissen: Diese Versicherung übernimmt keine Schäden, die ein umgefallener Putzeimer verursacht.

In diesen Fällen zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung:
Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt man leicht. Es gibt eine Faustregel, wann welche Versicherung zuständig ist: Betrifft der Wasserschaden lediglich die eigene Wohnung und habe ich ihn möglicherweise selbst verursacht, dann wende ich mich an die Hausratversicherung. Beschädigt das Wasser auch andere Wohnungen, dann springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein.

Hier hilft die Wohngebäudeversicherung weiter:
Diese Versicherung kommt für Wasserschäden auf, die nicht an der Einrichtung, sondern an der Gebäudesubstanz entstehen. Bei Mietern ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig. Als Hausbesitzer sollten Sie sichergehen, dass Ihre Police Leitungswasserschäden abdeckt.

Tipp: Schließen Sie eine Elementarschadenversicherung ab, wenn auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgedeckt werden sollen. Das ist für die meisten Wohngebäude möglich.

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Ob eine Mietminderung zulässig ist, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Ihnen als Mieter zum Beispiel Ihr Aquarium ausläuft und das Laminat aufquillt, können Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung melden, aber keine Mietminderung geltend machen.

Wenn jedoch ein Rohrbruch den Keller unter Wasser setzt oder Regenwasser durch ein Loch im Dach die Wohnungswände durchnässt, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Geben Sie dem Vermieter etwas Zeit, die Mängel zu beheben. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen. Bleibt der Vermieter untätig oder dringt weiter Wasser ein, dann können Sie die Miete mindern.

So schützen Sie sich vor einem Wasserschaden
Mit Häusern und Wohnungen verhält es sich im Grunde wie mit Autos: Durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen erhalten Sie den Wert der Immobilie, des Hausrats und die Funktionalität der installierten Geräte. Auf diese Dinge sollten Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungsrundgang achten:

Rohrbruch und Leckage vorbeugen:

Bauen Sie vorsorglich ein Leck-Erkennungssystem ein, um die Durchflussmenge zu regulieren.

 

Wasserschäden im Badezimmer verhindern:

Waschen Sie Wäsche nur, wenn Sie sich im Haus oder in der Wohnung aufhalten. Überprüfen Sie Bad-Armaturen, Waschbecken und sichtbare Wasserleitungen regelmäßig.

 

Wasserschäden durch defekte Geräte vermeiden:

Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschine mindestens vierteljährlich, prüfen Sie regelmäßig Heizungen und den Heizungsraum auf Wasseraustritt.

 

Abfluss in Bad und Küche säubern:

Lösen Sie Fettreste mit heißem Wasser, entfernen Sie Verstopfungen mithilfe einer Saugglocke, reinigen Sie Rohre mit einer Drahtbürste – oder verwenden Sie herkömmliches Rohrfrei-Mittel.

 

Dachrinnen von Laub und Schmutz befreien:

Reinigen Sie mindestens zwei Mal im Jahr unbedingt auch die Abflüsse von Fallrohren.

 

Dämmung auf Wärmebrücken überprüfen:

Lassen Sie dies am besten durch Fachleute mithilfe einer Wärmebildkamera machen, um Schimmelbildung zu vermeiden.

 

Dichtheit von Fenstern und Türen sicherstellen:

Schenken Sie ebenerdigen oder im Keller liegenden Fenstern und Türen sowie Holzfenstern besondere Aufmerksamkeit.    

 

Rückstauventil einbauen:

Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion – viele Elementarschadenversicherer zahlen nur, wenn ein Rückstausystem vorhanden ist.

 

Wassersperre am Haus erneuern:

Das ist wichtig bei unsanierten Altbauten. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehören: Kellerwand freilegen, Teerschicht nachstreichen oder anbringen, Grube mit Kies füllen.

 

In gefährdeten Gebieten Hochwasserschutz erwägen:

Lassen Sie Tür- und Fenstersperren anfertigen und lagern Sie im Keller Sandsäcke.

 

 

Weitere Tipps passend zum Thema:

Haus- und Wohnungsrechtsschutz: Mietminderung durchsetzen

Überschwemmung und Hochwasser – Das ist zu tun!

Welche Schäden eine Hausratversicherung abdeckt

Themen im Artikel

Infos über Allianz Versicherung

    Disclaimer & Risikohinweis
    Feld nicht bekannt

    Allianz Versicherung News

    Weitere Trading News