Zur Miete: Sind Allmählichkeitsschäden abgesichert?

ERGOdirekt Versicherung: Die meisten Menschen leben in Deutschland nicht in den eigenen vier Wänden, sondern in Mietwohnungen. Was hat das mit einer Privathaftpflicht zu tun? Ziemlich viel. Denn wie gestaltet sich die Rechtslage, wenn durch eine kleine Unaufmerksamkeit oder nach und nach (Allmählichkeitsschäden) die Mietsache beschädigt wird?

Unterschied akute Schäden und Allmählichkeitsschäden
Bei fast allen Versicherungsgesellschaften werden plötzlich auftretende Schäden, zum Beispiel ein Wasserrohrbruch, von denjenigen Schäden unterschieden, die schleichend auftreten. Die meisten Gesellschaften deklarierten in der Vergangenheit solche Allmählichkeitsschäden als herkömmliche Verschleißerscheinungen und traten für die aufgetretenen Schäden nicht ein.

 

Ab 2008 fiel im Zuge des verstärkten Konkurrenzdrucks der Ausschluss von Allmählichkeitsschäden aus den Versicherungsleistungen einer Privathaftpflicht weg. Manche Versicherungsgeber übernehmen so genannte Allmählichkeitsschäden ohne beim Versicherungsnehmer direkt nachzufragen. Andere wiederum leiten vor einer Regulierung eine profunde Schadensprüfung ein.

Hierbei soll festgestellt werden, ob tatsächlich ein Allmählichkeitsschaden vorliegt oder ob nicht vielleicht der Versicherungsnehmer schuldhaft oder grob fahrlässig gehandelt hat. Allmählichkeitsschäden sind zum Beispiel Beschädigungen an der Innenverkleidung eines Hauses, die durch dauerhaft hohe klimatische Bedingungen entstanden sind.

 

In der Regel werden Schäden dieser Art von einer Versicherung übernommen. Wurde der Temperaturanstieg nicht durch die üblicherweise herrschenden Außentemperaturen verursacht, sondern durch ein ganzjähriges starkes Heizen des Mieters, dann könnte jedoch eine Versicherungsgesellschaft die Regulierung für einen solchen Allmählichkeitsschaden ablehnen.

 

Was ist also genau mit einem Allmählichkeitsschaden gemeint?

Allmählichkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung
Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, Dämpfe, Temperatur oder Feuchtigkeit langsam entstanden sind. Natürlich lässt sich die Dauer der Einwirkung bis zum Schadeneintritt nicht exakt definieren. Deshalb hat sich die Rechtsprechung auf folgende Zeiträume geeinigt:

 

  • 3 Jahre bei Feuchtigkeit auf ein durch Bagger beschädigtes Stromkabel
  • 6 Monate bei Temperatureinwirkung auf Wände
  • 4 bis 5 Wochen Feuchtigkeitseinwirkung wegen mangelhafter Installation, die eine Beschädigung des Parkettfußbodens zur Folge hatte
  • 4 Tage, wenn ein Raumtemperaturabfall zum Einfrieren der Heizung führte

 

Inkludierte Allmählichkeitsschäden
Wir bieten mit unserer kostengünstigen Haftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz, der natürlich auch Allmählichkeitsschäden inkludiert, damit Sie auch bei Schäden, die in Ihrer Mietwohnung langsam entstanden sind, keine bösen Überraschungen erleben müssen.

 

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