Mit dem Auto in den Urlaub: darauf müssen Sie achten!
Bis vor Kurzem war das Auto das beliebteste Verkehrsmittel der Deutschen für ihre Urlaubsreise. Es wurde vor zwei Jahren vom Flugzeug abgelöst: Knapp 45 Prozent der Deutschen fliegen in den Urlaub. Doch mehr als 42 Prozent nutzen am liebsten noch das eigene Vehikel.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Man ist unabhängiger, muss sich beim Packen nicht allzusehr beschränken und kann bereits auf dem Weg zum Urlaubsort viel erleben. Doch nicht immer sind es durchweg positive Erlebnisse.
Unfälle, Diebstähle, miese Mietfahrzeuge: Es können einige böse Überraschungen auf Auto-Urlauber warten.
Daher hat ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einige Tipps im Gepäck, damit die Fahrt sorgenfrei gelingt.
Eins der größten Risiken, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist ein möglicher Unfall. Was raten Sie Urlaubern, bei denen es gekracht hat?
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man den Unfallgegner nach der „Grünen Versicherungskarte“ fragen (englisch: Green Insurance Card), die man übrigens auch im Ausland immer dabeihaben sollte. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Die Karte wird von der Haftpflichtversicherung ausgestellt oder kann im Internet heruntergeladen werden.
Zudem sollte ein Unfallprotokoll erstellt werden, in dem vor allem das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort notiert werden sollten. Es gibt ein Muster, den „Europäischen Unfallbericht“. Er ist in mehreren Sprachen kostenlos im Internet verfügbar oder wird Kunden auch von Versicherungen angeboten. Er kann sogar in Großbritannien genutzt werden.
Welchen Stellen muss man den Schaden melden?
Innerhalb einer Woche muss man einen Schaden der eigenen Autohaftpflichtversicherung melden, auch wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Zeitnah nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollte dann auch die Schadensregulierung organisiert werden.
Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0, aus dem Ausland +49 40 300 330 300) kommen Betroffene in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners.
Ein anderes Risiko bei Autoreisen ist der Einbruch ins Fahrzeug oder gleich der Diebstahl des Wagens. Wie kann man Langfingern das Leben schwer machen?
Selbst wenn der Pkw nicht gleich gestohlen wird: Auch ein aufgebrochenes Auto und der Diebstahl des Inhalts sorgen für Ärger. Daher rate ich, weder Gepäck noch Wertgegenstände im Auto zu lassen, auch wenn das Ausräumen zum Beispiel bei nur einer Zwischenübernachtung lästig erscheint. Wagenpapiere gehören natürlich nicht ins Handschuhfach oder hinter die Blende, sondern in die Brieftasche des Halters oder des Fahrers.
Ist der schlimmste Fall eingetreten, tritt zwar die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein, allerdings nur für das Auto selbst sowie fest verbaute Teile, nicht aber für Handtaschen & Co. Hier leistet unter Umständen die Hausratversicherung. Damit die Versicherung in Aktion treten kann, sollte sofort Anzeige bei der Polizei gestellt werden.
Wo der Versicherungsschutz überhaupt greift, hängt vom Geltungsbereich der Police ab. Meistens schließt sie das europäische Ausland sowie die außereuropäischen Regionen ein, die zur Europäischen Union gehören. Zur Sicherheit sollte man dies vor einer Reise noch einmal überprüfen, ebenso wie den Schutzbrief. Denn über ihn können Ausgaben für eine Weiterreise oder den Rücktransport abgerechnet werden. Bevor man diese antritt, sollte man sie unbedingt mit der Versicherung absprechen. Andernfalls kann man eventuell auf den Kosten sitzen bleiben.
Übrigens: Sollte das Auto innerhalb eines Monats wieder auftauchen, so bekommt der Halter es nur dann zurück, wenn praktischer sowie finanzieller Aufwand für einen Rücktransport für die Versicherung zumutbar sind.
Viele erfahrene Auto-Urlauber investieren ja in eine Dachbox. Welche Gefahren lauern hier?
Mit einer Dachbox ist vor allem eine besonders umsichtige und angepasste Fahrweise verbunden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer sicherstellen und vor jeder Fahrt prüfen müssen, dass bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung alle Gegenstände im und am Fahrzeug so gesichert sind, dass sie nicht verrutschen oder umfallen können. Das gilt auch für die Dachbox selbst.
Aber es lauert eine weitere Gefahr: Werden Gepäckboxen aufgebrochen, ist zwar die Box selbst über die Teilkaskoversicherung abgesichert, nicht aber ihr Inhalt. Werden Kleidung und andere Dinge daraus gestohlen, kommt die Hausratversicherung dafür auf, vorausgesetzt, die Dachbox war nachweislich verschlossen und das Fahrzeug stand in einer Garage oder auf einem ähnlich bewachten Parkplatz.
Beschädigungen, die während der Fahrt durch die Dachbox an anderen Fahrzeugen entstehen, sind in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ok, dann vielleicht doch besser einen Mietwagen am Urlaubsort nehmen. Was ist dabei zu beachten?
Auch in puncto Versicherung rate ich zu einem Blick ins Kleingedruckte: Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder am Unterboden sind nicht immer gedeckt. Und aufgepasst: Wer online einen Mietwagen reserviert, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es kommt dann auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters an, ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist.
Wer im Voraus bezahlt hat, sollte unbedingt pünktlich bei der Verleih-Station sein. Ansonsten könnte der Anbieter die Verspätung als sogenannte „No-Show“ werten, die ganze Miete einbehalten und das Fahrzeug wegen des Nichterscheinens weitervermieten. Dabei ist es egal, ob die Airline oder ein Dritter für die Verspätung verantwortlich sind.
Oft ist der Zustand von gemieteten Fahrzeugen ja nicht gerade vertrauenerweckend. Auf was muss man bei der Übernahme achten?
Alle vorhandenen Schäden müssen in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, ansonsten könnte man später für fremd verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Fotos von diesen Schäden können später helfen. Urlauber sollten unbedingt eine Kopie des Protokolls verlangen.
Auch bei Rückgabe des Autos muss der Fahrzeugzustand dokumentiert werden. Ich rate davon ab, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abzugeben. Erstens gibt es so kein überprüfbares Rückgabeprotokoll, zweitens werden Urlauber möglicherweise für Schäden verantwortlich gemacht, die sie gar nicht verursacht haben.
Wie verhält es sich mit Bußgeldern aus dem Ausland? Kann man Knöllchen getrost ignorieren?
Teuer kann es auch werden, wenn Vignetten für mautpflichtige Autobahnen bei unseren Nachbarn ignoriert werden. Alpine Urlauber möchte ich deshalb daran erinnern, dass seit 1. Februar in Österreich und der Schweiz ausschließlich die neuen Vignetten für 2025 anerkannt werden. Digitale Vignetten können über die Portale vignetteoesterreich.de oder vignette-schweiz.com beantragt werden. Sie werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Stunden digital geliefert. Die Klebe-Version ist an grenznahen Tankstellen erhältlich.
KFZ Versicherung
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