BaFin informiert: Wissenslücken bei Krypto-Anlegerinnen und -Anlegern

Auf den weltweiten Finanzmärkten herrscht zwar gerade Flaute bei Bitcoin & Co.

Bei Deutschlands Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Kryptowerte aber trotzdem beliebt. Doch nicht alle kennen die Produkte gut genug. Das zeigt eine Erhebung der Bafin.

Mittlerweile besitzen rund 13 Prozent der Erwachsenen Bitcoin, Ether & Co. Also mehr als neun Millionen Menschen in Deutschland. Das zeigt eine repräsentative Bafin-Erhebung zum Finanzwissen zu Kryptowerten aus April 2026. Doch vielen fehlt es an Krypto-Know-how. In der Studie konnten Krypto-Investorinnen und -Investoren durchschnittlich knapp die Hälfte von 16 Wissensfragen nicht oder nicht richtig beantworten.

Die Bafin sieht deshalb für Verbraucherinnen und Verbraucher Risiken bei Investitionen in Kryptowerte. Der Grund: Viele dieser Produkte sind sehr volatil, bergen Cyber-Gefahren und können für unseriöse Angebote missbraucht werden. „Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte genau kennen, um Chancen und Risiken abwägen zu können“, sagt Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der Bafin.

Um besser zu verstehen, warum Verbraucherinnen und Verbraucher Coins und Token kaufen, hat die Bafin sie in zwei Erhebungen zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Kryptowerten befragt.

 

Finanzwissen zu Kryptowerten

Die Bafin hat 1.000 Personen gefragt, was sie über Kryptowerte wissen. 13 Prozent der Befragten besaßen Kryptowerte. 34 Prozent hatten keine Krypowerte, aber Aktien, Anleihen oder Fonds, 53 Prozent besaßen keine der aufgeführten Finanzprodukte.

Die Erhebung umfasste 16 Fragen zum Wissen. Die Teilnehmenden konnten jeweils auch mit „Weiß ich nicht“ antworten. Alle Befragten beantworteten im Durchschnitt 36 Prozent der Fragen richtig und 19 Prozent falsch. Bei 45 Prozent der Fragen gaben sie an, die Antwort nicht zu kennen (siehe Abbildung 1).

Besitzerinnen und Besitzer von Kryptowerten beantworteten mit 57 Prozent mehr Fragen richtig. Allerdings antworteten sie auch zu 31 Prozent falsch.

 

Abbildung 1: Mittelwerte über alle 16 Wissensfragen Abbeilung 1 zeigt alle Mittelwerte über alle 16 Wissensfragen. Mittelwerte, 16 Wissensfragen Quelle: Bafin

 

In ihrer Befragung zum Finanzwissen wollte die Bafin unter anderem wissen, wie der Bitcoin-Preis entsteht, ob Bitcoins vor Inflation schützen und ob Kryptowerte geschützt sind, wenn ein lizensierter Dienstleister insolvent wird. Gefragt wurde auch, was Stablecoins sind und ob sie sich zum Vermögensaufbau eignen.

35 Prozent aller Befragten wussten, dass Bitcoins vereinfacht ausgedrückt elektronische Datensätze sind (siehe Abbildung 2). Jeweils die Hälfte aller Befragten wusste, dass der Bitcoin-Preis nicht stabil ist, durch Angebot und Nachfrage entsteht und dass Kryptowerte in einer digitalen Geldbörse (Wallet) aufbewahrt werden. Etwas mehr als der Hälfte aller Befragten war auch bewusst, dass Coins, die wegen viraler Trends oder Hypes populär werden, meist sehr stark im Preis schwanken.

 

Abbildung 2: Was sind Bitcoins? Abbildung 2 zeigt die Antwort auf die Frage, was sind Bitcoins. Quelle: Bafin

 

 

42 Prozent wussten, dass Stablecoins Kryptowerte sind (45 Prozent gaben an, die Antwort nicht zu kennen und 13 Prozent antworteten sogar falsch). Aber nur 18 Prozent war bekannt, dass sich Stablecoins nicht zum Vermögensaufbau eignen.

 

Wissensdefizite bei Krypto-Anlegerinnen und -Anlegern

Falsche Vorstellungen gab es beim Inflationsschutz, Vermögensaufbau und bei der Preisstabilität. Die Mehrheit derjenigen, die keine Kryptowerte gekauft hatten, beantworteten die Fragen dazu nicht, weil ihnen das Wissen fehlte. „Wer sich nicht für Kryptowerte interessiert und nicht damit handelt, muss solchen Fragen auch nicht unbedingt beantworten können. Schließlich ist es ein komplexes Thema“, erklärt Christian Bock. „Verbraucherinnen und Verbraucher, für die ein Kauf in Frage kommt oder die Kryptowerte gekauft haben, sollten sich aber besser über Chancen und Risken informieren und diese verstehen. Wir als Bafin unterstützen sie dabei, indem wir ihnen Informationen auf vielen verschiedenen Kanälen zur Verfügung stellen und sie aufklären.“

So nahmen 54 Prozent der Kryptowerte-Besitzerinnen und -besitzer fälschlicherweise an, dass Bitcoin vor Inflation schütze.

Viele Anlegerinnen und Anleger hielten Bitcoin für inflationssicher, da er auf 21 Millionen Coins begrenzt und unabhängig von Regierungen und Zentralbanken ist. Bitcoins sind jedoch hochvolatil, können also binnen weniger Tage deutlich an Wert gewinnen oder verlieren.

Mehr als ein Drittel der befragten Krypto-Anlegerinnen und -Anleger lag auch mit der Annahme falsch, dass der Bitcoin-Preis im Gegensatz zu neuen Coins stabil sei. Tatsächlich schwankt er stark, da er dezentral durch Kauf- und Verkaufsaufträge auf vielen Handelsplätzen entsteht und stark auf große Handelsaufträge, Nachrichten und Marktstimmungen reagiert.

Die Hälfte der Kryptowerte-Besitzerinnen und -Besitzer dachte zudem, dass Stablecoins zum Vermögensaufbau geeignet seien. Die Werte dieser digitalen Währungen sind an Referenzwerte wie den US-Dollar oder Vermögenswerte wie Gold gekoppelt.

Knapp die Hälfte der Krypto-Anlegerinnen und -Anleger hielt einen Stablecoin irrtümlicherweise für ein Derivat, das starke Kursschwankungen von Kryptowerten absichert. Tatsächlich sind Stablecoins eine eigene Art von Kryptowerten – wobei „Stablecoin“ ein untechnischer Begriff ist. In der EU reguliert sind vermögenswertereferenzierte Token (Asset-Referenced Token – ART) und E-Geld-Token (Electronic Money Token – EMT). Grundlage ist die MiCA-Verordnung (siehe Infokasten).

 

MiCAR

Mit der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) reguliert die Europäische Union unter anderem den Handel mit Krypto-Assets. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb auf dem Crypto-Assets-Markt und ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Marktintegrität zu gewährleisten.

Am 1. Juli 2026 lief die Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister EU-weit aus – ohne Verlängerung und ohne zusätzliche Schonfrist. Krypto-Dienstleister, die in der EU ansässig sind und keine MiCAR-Lizenz haben, mussten ihre Tätigkeit zu diesem Stichtag einstellen.

Unternehmen aus Drittstaaten dürfen ihre Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU nicht mehr aktiv anbieten.

Bitcoin Chart

Analyse der Broker-Test.de Redaktion

Krypto-Wissen in Deutschland: Was die BaFin-Zahlen für Anleger bedeuten

Die BaFin-Erhebung vom April 2026 liefert ein zwiespältiges Bild: Kryptowerte sind mit rund neun Millionen Besitzerinnen und Besitzern längst im Massenmarkt angekommen, doch das Verständnis für die Produkte hält mit der Verbreitung nicht Schritt. Selbst diejenigen, die bereits investiert haben, beantworteten im Schnitt gut vier von zehn Wissensfragen falsch oder gar nicht. Für Anleger ist das ein deutliches Signal, die eigene Informationsbasis kritisch zu hinterfragen.

Besonders aufschlussreich sind die konkreten Fehleinschätzungen. Dass 54 Prozent der Krypto-Besitzer Bitcoin für einen Inflationsschutz halten, zeigt einen weit verbreiteten Denkfehler: Die Begrenzung auf 21 Millionen Coins mag knappheitsstiftend wirken, ändert aber nichts an der hohen Volatilität, die einen verlässlichen Werterhalt gerade nicht garantiert. Ähnlich problematisch ist die Verwechslung von Stablecoins mit Derivaten oder mit einem Instrument zum Vermögensaufbau – tatsächlich handelt es sich um eine eigene, an Referenzwerte gekoppelte Kategorie von Kryptowerten.

 

Krypto-Wissen im Zahlen-Check
Ausgewählte Ergebnisse der BaFin-Erhebung, April 2026
13 %
der Erwachsenen besitzen Kryptowerte
▲ über 9 Mio. Menschen
57 %
richtige Antworten bei Krypto-Besitzern
▼ 31 % falsch beantwortet
54 %
halten Bitcoin fälschlich für inflationssicher
▼ Fehleinschätzung
18 %
wissen, dass Stablecoins nicht dem Vermögensaufbau dienen
Quelle: BaFin-Erhebung April 2026 / eigene Einordnung. Keine Anlageberatung.

 

Regulatorischer Kontext: MiCAR verändert den Markt

Die Wissenslücken treffen auf einen Markt, der sich regulatorisch neu ordnet. Mit dem Auslaufen der MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 mussten in der EU ansässige Krypto-Dienstleister ohne Lizenz ihre Tätigkeit einstellen; Anbieter aus Drittstaaten dürfen ihre Dienstleistungen nicht mehr aktiv in der EU bewerben. Für Anleger bedeutet das potenziell mehr Verbraucherschutz und Marktintegrität – aber auch, dass sie prüfen sollten, ob der von ihnen genutzte Dienstleister überhaupt noch zugelassen ist.

Wichtig bleibt die im Artikel angesprochene Frage, ob Kryptowerte bei Insolvenz eines lizenzierten Dienstleisters geschützt sind. Eine MiCAR-Lizenz ist kein Ersatz für die Einlagensicherung klassischer Bankprodukte. Genau hier liegt eine offene Frage, die viele Anleger unterschätzen.

 

Einordnung für Anleger
Chancen und offene Fragen nach der BaFin-Erhebung
Chancen
  • MiCAR schafft einheitliche Regeln und mehr Verbraucherschutz
  • Lizenzpflicht filtert unseriöse Anbieter aus dem Markt
  • BaFin stellt Aufklärungsangebote über verschiedene Kanäle bereit
Risiken
  • Hohe Volatilität, kein verlässlicher Inflationsschutz
  • Verbreitete Fehlvorstellungen zu Stablecoins und Bitcoin
  • Cyber-Gefahren und Missbrauch für unseriöse Angebote
  • Unklarer Schutz bei Insolvenz eines Dienstleisters
Quelle: BaFin-Erhebung / eigene Einordnung. Keine Anlageberatung.

 

Fazit

Die Erhebung unterstreicht eine Kernbotschaft: Wer in Kryptowerte investiert oder dies erwägt, sollte Chancen und Risiken tatsächlich verstehen, statt sich auf populäre Annahmen zu verlassen. Die regulatorische Verschärfung durch MiCAR erhöht die Sicherheit des Umfelds, ersetzt aber keine eigene Auseinandersetzung mit den Produkteigenschaften. Zwischen Verbreitung und Verständnis klafft weiterhin eine Lücke, die vor jeder Anlageentscheidung geschlossen werden sollte.

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