Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt Zwangsgelder fest

BaFin: Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 7. Februar 2020 gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgelder in Höhe von 172.500 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits bekannt machte, hat die Deutsche Cannabis AG gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 25. November 2019 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.

Das Unternehmen hat am 26. Februar 2020 gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbescheid Widerspruch erhoben.

 

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