Extra-Geld vom Arbeitgeber: Vermögenswirksame Leistungen

BankenverbandWussten Sie, dass Ihr Chef Ihnen jedes Jahr Geld schenken kann? Aber nicht jeder Arbeitnehmer nutzt die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Das ist ärgerlich, denn so verschenken die Mitarbeiter jedes Jahr bis zu 480 Euro.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, die vermögenswirksamen Leistungen zu zahlen, geht aus dem Tarifvertrag hervor oder ist per Betriebsvereinbarung geregelt. Wie viel Ihnen die VL tatsächlich bringen, hängt auch davon ab, wie Sie das Geld anlegen.

Beispiel Sparvertrag: Wer monatlich den Höchstsatz von 40 Euro erhält, kann in sechs Jahren immerhin 2.880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen erwirtschaften. Einzige Voraussetzung: der Arbeitnehmer schließt den Sparvertrag ab, auf den der Arbeitgeber einzahlen kann.

 

 

So funktionieren die vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Der Arbeitnehmer legt seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über den bei einer Bank abgeschlossenen VL-Vertrag vor. Dann kann es losgehen mit den Zahlungen: Chefs zahlen pro Monat und Beschäftigten zwischen 6,65 und 40 Euro ein. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, ist abhängig von der jeweiligen Branche und der Region.

VL-Verträge laufen immer sechs Jahre. Hinzu kommt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss. Erst danach kommt der Sparer an das Geld. Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Möglichkeit, für die VL einen neuen Sparplan anzulegen – damit keine Einzahlungslücke entsteht. Sind die sieben Jahre abgelaufen, kann der Sparer frei entscheiden, wann er über das Geld verfügen möchte.

Die Qual der Wahl bei vermögenswirksamen Leistungen: Bausparen oder Kredite tilgen?
Jeder kann selbst entscheiden, was er oder sie mit der zusätzlichen Geldleistung des Arbeitgebers anfangen will. Wer in eine Immobilie investieren möchte, sollte die vermögenswirksamen Leistungen lieber in einen Bausparvertrag fließen lassen. Der Vorteil: Der Arbeitnehmer kann sich damit vergünstigte Zinsen für einen späteren Immobilienkredit sichern. Und wer dann vielleicht doch nicht bauen oder renovieren will, kann sich das Guthaben trotzdem auszahlen lassen.

In manchen Fällen kann man auch den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen einfach an einen Angehörigen weitergeben. Hier lohnt es sich bei der Bank oder Bausparkasse nachzufragen. Verbraucher, die gerade eine Immobilie abbezahlen, können die vermögenswirksamen Leistungen natürlich auch dafür verwenden.

Mehr Risiko, höhere Erträge: vermögenswirksame Leistungen und Aktienfonds
Das Geld vom Chef lässt sich auch in Aktienfonds anlegen. Damit hängt die Endsumme von der Börsenentwicklung ab. Dabei sind Sparpläne, die zum Beispiel in Aktienfonds investieren, langfristig ertragsträchtig. Ein weiteres Argument ist die staatliche Förderung. Die fällt bei einer VL-Anlage in Aktienfonds mit 20 Prozent am höchsten aus.

Selbst wenn die Aktien mal danach nicht so gut stehen, muss das nicht gleich Verlust bedeuten. Nach Ablauf des Sparplans kann man die Anteile ruhen lassen. Wer auf die unmittelbare Auszahlung nicht angewiesen ist, kann so den nächsten Börsenaufschwung abwarten und von der positiven Entwicklung profitieren.

Auf Nummer sicher: der Banksparplan für vermögenswirksame Leistungen
Für Anleger, die lieber ganz sicher gehen wollen, eignen sich Banksparpläne. Die bieten entweder einen variablen Basiszins oder einen festen Zins über den gesamten Zeitraum. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer am Ende der Sparzeit noch einen Sonderbonus erhalten. Allerdings hat die Sicherheit auch ihren Preis: Bei dieser Anlageform kann man derzeit wegen der aktuellen Zinslage kaum Erträge erwirtschaften.

 

 

Staatliche Zuschüsse für vermögenswirksame Leistungen
Zusätzlich zum Geld vom Arbeitgeber unterstützt auch der Staat mit Förderzulagen den Vermögensaufbau: Vom Fiskus gibt es beispielsweise 43 Euro im Jahr für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag. Die Förderung ist aber an Einkommensgrenzen gebunden und wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen höchstens 17.900 Euro beträgt – für Ehepaare gilt die Grenze von 35.800 Euro.

Mit bis zu 80 Euro pro Jahr unterstützt der Staat diejenigen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro und bei 40.000 Euro für Ehepaare.

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