Fondsbesteuerung: Was ändert sich im kommenden Jahr?

Credit Europe Bank: Ab 2018 ändert sich die Besteuerung von Aktien-, Immobilien-, Misch- und Indexfonds. Das neue Investmentsteuer-Reformgesetz legt fest, dass künftig alle Gewinne aus Investmentfonds pauschal besteuert werden. Damit will der Gesetzgeber den Aufwand für Anleger, Banken und Behörden reduzieren. Zudem sollen Steuerschlupflöcher geschlossen und die deutschen Steuerregeln an EU-Recht angepasst werden.

Was ändert sich konkret?

Die entscheidende Änderung ist die Einführung einer pauschalen Besteuerung für Fonds und ETFs auf Fondsebene. Das bedeutet: Alle in Deutschland aufgelegten Fonds müssen bereits ihre Ertragsausschüttungen versteuern. So werden Dividendenzahlungen bei Aktienfonds in Zukunft mit 15 Prozent besteuert, der gleiche Steuersatz greift bei Miet- und Pachteinnahmen von Immobilienfonds.

Bei ausländischen Fonds fällt weiterhin Quellensteuer an. Diese lässt sich ab 2018 auch nicht mehr mit der fälligen Abgeltungssteuer verrechnen. Für ausländische Fonds bringt die Neuregelung dennoch Vorteile, denn Fondskäufer brauchen nun nicht mehr wiederangelegte Dividenden und die anrechenbare ausländische Quellensteuer mühsam in der Steuererklärung angeben.

 

Ob ein Fonds Dividenden bzw. andere Erträge ausschüttet oder erneutanlegt und wo der Fonds beheimatet ist, spielt künftig keine Rolle mehr, solange ein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt ist.

Freibeträge gleichen Steuernachteile aus

Als Entlastung zur pauschalen Fondsbesteuerung genießen Anleger künftig Freibeträge. So bleiben bei Aktienfonds ab 2018 pauschal 30 Prozent aller Erträge steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent und bei offenen Immobilienfonds 60 Prozent. Bei ausländischen Immobilienfonds bleiben sogar 80 Prozent der Erträge steuerfrei.

Auf alle nicht freigestellten Erträge und Kursgewinne zahlen Sparer künftig wie bisher 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die fälligen Abgaben leitet die depotführende Bank direkt an den Fiskus weiter. Positiv: Liegen die Steuerforderungen unterhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro je Anleger (1.602 Euro für Verheiratete), fallen keine Steuern an.

 

Allerdings muss dazu ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank vorhanden sein. Unterm Strich erwarten Fondsexperten durch die neuen Steuerregeln keine Mehrbelastung für Anleger.

Bestandsschutz für ältere Fondsanteile entfällt

Eine weitere Neuerung ist der Wegfall der unbegrenzten Steuerfreiheit für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 gekauft haben. Der bisher geltende Bestandsschutz entfällt ab 2018. Ab Januar beginnt die Uhr neu zu laufen: Wertsteigerungen der Alt-Anteile sind dann bei Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig.

Allerdings zeigt sich der Gesetzgeber großzügig und gewährt für veräußerte Altanteile einen steuerlichen Freibetrag von 100.000 Euro. Kursgewinne bleiben solange steuerfrei, bis der Freibetrag ausgeschöpft ist.

Tipp: Bei einem Verkauf bis Ende 2017 gilt noch die unbegrenzte Steuerfreiheit für Altanteile.

 

 

Weitere Meldungen:

Neue Fondsbesteuerung ab 2018: Was Anleger wissen müssen

Soviel Geld legen die Deutschen in Investmentfonds an

Fonds: Vermögensaufbau für jeden Geldbeutel

Themen im Artikel

Infos über Credit Europe Bank

    Credit Europe Bank:
    Die Credit Europe Bank NV ist ein internationales Finanzdienstleistungsunternehmen mit ca. 4200 Mitarbeitern und 6 Millionen Kunden. In zehn Ländern stellt die Bank gebrauchsfreundliche Produkte auf effizientem Wege für Privatkunden bereit und bietet darüber hinaus ...
    Disclaimer & Risikohinweis

    Credit Europe Bank News

    Weitere Trading News