Fristen, Bußgelder, Freibeträge: Wichtige Steueränderungen 2019

Credit Europe Bank: Bei den Abgabefristen winkt Steuerzahlern Entlastung. Der Grund: Die Steuererklärung muss künftig erst zwei Monate später beim Finanzamt sein. Seit diesem Jahr gilt nicht mehr der 31. Mai als Stichtag für private Steuererklärungen, sondern der 31. Juli. Die Erklärung für 2018 kann also noch ein wenig warten.

Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein ausgeführt, verschiebt sich der bisherige Stichtag ebenfalls um zwei Monate nach hinten. Das bedeutet konkret, dass die Erklärung bei professioneller Hilfe nun nicht mehr bis Silvester des Folgejahres fällig ist, sondern erst am letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Die Erklärung für 2018 hätte also, da Schaltjahr, theoretisch bis zum 29.2.2020 Zeit. In diesem Fall greift allerdings eine weitere Besonderheit: Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, gilt der darauffolgende Montag als Stichtag. Wochenenden sind nämlich als Abgabetage ausgeschlossen.

Höhere Strafgelder fällig
Mit der Fristverlängerung wird das Finanzamt künftig strenger. Die Beamten sanktionieren Fristüberschreitungen nun mit Verspätungszuschlägen. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät beim Fiskus ankommt, fordern sie einen Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer.

Wer denkt, bei meiner geringen Steuerlast fällt das nicht ins Gewicht, der täuscht sich. Denn unter 25 Euro fängt der Zuschlag nicht an – und das Monat für Monat. So hoch ist nämlich der Mindestbetrag.

Permanenten Trödlern können die Beamten zusätzlich Bußgelder und Zinsen aufbrummen. Dadurch kann das Strafmaß bis auf 25.000 Euro steigen.

 

 

Wann eine Verspätung akzeptiert wird
In manchen Situationen führt eine Fristüberschreitung nicht zu Bußgeldern und Strafen. Wer etwa ohne eigenes Verschulden seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, etwa wegen einer schlimmen Krankheit oder eines Krankenhausaufenthalts, der kommt ohne Zusatzkosten davon.

Allerdings muss es bei Ausnahmen bleiben. In diesem Fall legt das Finanzamt einen neuen Abgabetermin fest.

Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge steigen
Positiv: Steuerzahlern winkt 2019 Entlastung. Mehr Netto für alle verspricht die Anhebung des Grundfreibetrags, der das sogenannte Existenzminimum sichert. Dieser steigt um 168 Euro auf nunmehr 9.168 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Zudem werden Eltern steuerlich entlastet. Neben der Anhebung des Kindergeldes steigen auch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Davon profitieren Eltern, die anstelle des Kindergeldes den Freibetrag in Anspruch nehmen, wenn dieser unterm Strich höhere finanzielle Vorteile bringt als die Kindergeldzahlung selbst. Der Kinderfreibetrag für ein Kind liegt 2019 bei 4.980 Euro, inklusive Betreuungsfreibetrag klettert er sogar auf 7.620 Euro.

 

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