ING-DiBa: Vorsicht bei Kinderversicherungen

Sie heißen "Biene-Maja", "Känguru" oder „Tip-Top Tabaluga“ – um eine kindgerechte Unterhaltung geht es bei diesen Produkten allerdings nicht, sondern ums Geld. Genauer gesagt um sogenannte Ausbildungsversicherungen. Diese Policen ziehen Versicherungsvermittler gerne dann aus der Tasche, wenn sich Eltern oder Großeltern Gedanken um die finanzielle Absicherung ihres Nachwuchses machen. Dabei geht es vor allem um die Frage, was passieren würde, wenn ein Elternteil früh sterben sollte. Die speziellen Versicherungen sollen dafür sorgen, dass in einem solchen Fall später genug Geld da ist, um für das Kind eine Ausbildung zu finanzieren.

Bei den Verträgen handelt es sich meist um eine ganz normale Kapitallebensversicherung, bei der allerdings nicht das Kind selbst, sondern zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie oder einer der Großeltern die versicherte Person ist. Stirbt diese Person, wird keine Versicherungssumme an das Kind ausgezahlt, sondern ab diesem Zeitpunkt werden die Sparbeiträge von der Versicherungsgesellschaft übernommen. So ist sichergestellt, dass auf jeden Fall zum Fälligkeitstermin der Versicherung ein größerer Betrag an das Kind fließt. Dabei sind die Verträge meist so angelegt, dass die Auszahlung zum 18. oder 20. Geburtstag des Kindes erfolgt.

Was sich eigentlich vernünftig anhört, hat allerdings seine Tücken. Denn wie bei jeder Kapitalversicherung ist der Abschluss mit hohen Provisions- und Verwaltungskosten verbunden. Das können je nach Vertrag und Laufzeit schnell drei bis fünf Prozent der gezahlten Beiträge sein.

Als feste Rendite ist dagegen lediglich eine Garantieverzinsung von derzeit 1,75 Prozent pro Jahr sicher. Und die wird auch nur auf den Anteil der Beiträge gezahlt, der nach Abzug der Kosten und der für den Risikoschutz fälligen Prämien übrig bleibt. Erzielt der Versicherer einen höheren Ertrag aus der Anlage, besteht die Chance auf eine zusätzliche Überschussverzinsung – die ist aber ungewiss.

Ein weiteres Manko der Policen ist die mangelnde Flexibilität. Wird schon vor dem Ausbildungsbeginn etwas vom Ersparten benötigt, geht das oft nur per Vertragskündigung. Und die kommt teuer, weil eine vorzeitige Auszahlung in der Regel mit hohen Einbußen verbunden ist. Sehen die Bedingungen die Möglichkeit vor, vom Ersparten etwas zu entnehmen, muss der Kunde das durch höhere Prämien bezahlen.

Zum Teil verstecken sich hinter der Bezeichnung „Ausbildungsversicherung“ sogar reine Altersvorsorgeprodukte ohne Risikoschutz, wie eine private Rentenversicherung. Bei Laufzeiten von 60 bis 65 Jahren muss dann irgendwann das Kind selbst weiterzahlen. Wird der Vertrag nicht vorher gekündigt, bleibt zumindest ein positiver Effekt: Die Kinder werden selbst im höheren Alter Monat für Monat durch die Abbuchung der Prämie daran erinnert, dass es Eltern oder Großeltern einmal gut mit ihnen gemeint haben.

Tipp:
Für die Stiftung Warentest sind die Nachteile dieser Produkte zu groß. In ihrer Zeitschrift „Finanztest“ rät sie deshalb: „Hände weg von Kinderpolicen“. Die Stiftung schlägt stattdessen vor, das Todesfallrisiko über eine günstige Risikolebensversicherung abzudecken und zum Kapitalaufbau je nach Risikofreude einen Bank- oder Fondssparplan abzuschließen.

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