Insolvenz – was wird aus der Betriebsrente?

Deutsches Institut für AltersvorsorgeDie von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gebeutelten Unternehmen haben mit der Verlängerung der Pflicht, eine Insolvenz zu beantragen, zwar eine Verschnaufpause bis Jahresende bekommen.

Experten rechnen dennoch im Anschluss daran mit einer steigenden Zahl von Insolvenzen. Welche Auswirkungen eine Unternehmenspleite auf die Betriebsrenten hat, hängt vor allem vom gewählten Durchführungsweg ab. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Longial, gibt einen Überblick.

 

 

Ein deutliches Indiz dafür, dass mit einem Anstieg von Unternehmensinsolvenzen zu rechnen ist, liefert seiner Beobachtung nach der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung. Erste Prognosen gehen für 2020 von einem PSVaG-Beitragssatz von vier bis fünf Promille der Beitragsbemessungsgrundlage aus. Zum Vergleich: 2019 lag dieser bei 3,1 Promille, 2016 sogar bei 0 Promille.

„Für Unternehmen, die die Corona-Pandemie überstehen, wird die bAV durch die gesetzliche Insolvenzsicherung aller Voraussicht nach deutlich teurer werden“, kommentiert Michael Hoppstädter. Besonders betroffen sind Arbeitgeber, die ihre bAV in Form einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage) beziehungsweise Unterstützungskassen-Versorgung durchführen.

Für Direktversicherungen und Pensionskassen-Versorgungen hingegen wird meist kein PSVaG-Beitrag fällig. Für Pensionsfonds-Zusagen macht dieser lediglich etwa ein Fünftel der Zahlung für eine vergleichbare Unterstützungskassen-Versorgung aus.

Folgen hängen vom Durchführungsweg ab

Kommt es zu einer Unternehmensinsolvenz, sind die Folgen für die bAV abhängig davon, welcher der fünf Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds gewählt wurde. Direktversicherungen werden im Allgemeinen mit einem sogenannten unwiderruflichen Bezugsrecht versehen.

Das heißt: In der Regel geht die Versicherung im Fall einer Insolvenz auf den bAV-Empfänger oder -Anwärter über. Unter Umständen mit der Option, die bAV privat fortzuführen. „Bei Pensionskassen, die als Bestandteil eines Versicherungskonzerns gegründet wurden, gilt meist ähnliches“, so der Longial-Experte. Bei Firmen-Pensionskassen dagegen verbleibt die erdiente Anwartschaft bei der jeweiligen Kasse.

Pensionssicherungsverein springt ein

In den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds übernimmt dann der PSVaG die Funktion des insolventen Arbeitgebers. Er stellt den Betroffenen die Leistungen in dem Umfang in Aussicht beziehungsweise erbringt sie, wie sie der Arbeitgeber hätte umsetzen müssen.

Im Fall der Unterstützungskasse kann der PSVaG bei kongruenter Rückdeckung den begünstigten Personen auch anbieten, die Versicherung, wiederum mit der Möglichkeit der privaten Fortsetzung, zu übernehmen. „Insoweit besteht ein umfassender gesetzlicher Insolvenzschutz“, fasst Hoppstädter die Auswirkungen einer Unternehmensinsolvenz auf Betriebsrenten zusammen.

Ausnahmen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Dieser umfassende Schutz besteht allerdings nur dann, wenn die jeweilige bAV auch tatsächlich dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterliegt. Doch das ist nicht immer der Fall. So schränkt das Betriebsrentengesetz den Schutz auf abhängig Beschäftigte ein. Auch erst kurz bestehende Anwartschaften oder außergewöhnlich hohe Leistungen sind nicht notwendigerweise durch den PSVaG abgesichert.

Der Longial-Geschäftsführer dazu: „Vor allem sogenannte beherrschende Organpersonen von Kapitalgesellschaften sollten daher für den Fall einer Insolvenz anderweitig vorsorgen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer von einer GmbH, aber auch Vorstände von Aktiengesellschaften ist also spätestens jetzt die Zeit gekommen, sich nochmals zu vergewissern, dass ihr Arbeitgeber ausreichende Regelungen für einen vertraglichen Insolvenzschutz ihrer Anwartschaften beziehungsweise Leistungen der bAV getroffen hat.“

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