Online-Rentenkonto: Gesetz noch 2020 in Sicht

Deutsches Institut für AltersvorsorgeEs gibt endlich Fortschritte bei der Einführung des lange erwarteten Online-Rentenkontos. Noch im Juli plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Bundesfinanzministerium, dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Darauf deuten Informationen aus Kreisen hin, die eng in die Vorbereitung einer säulenübergreifenden Renteninformation eingebunden sind. Auch eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage, dass „zeitnah die Ressortabstimmung für den Entwurf eingeleitet werden soll“.

 

 

Wenn sich die Ressortabstimmungen nicht in die Länge ziehen, geht der Entwurf Mitte des Monats in die Verbändeanhörung und dann in gegebenenfalls überarbeiteter Form ins Kabinett und ins parlamentarische Verfahren. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im vergangenen Jahr vorliegen, ließ dann aber auf sich warten.

Deutschland hinkt bei einem solchen Rentenkonto ohnehin vielen anderen Ländern hinterher. Wegen der Pandemie seit Anfang des Jahres befürchteten zudem viele Beobachter, dass unter den Projekten des Bundesarbeitsministeriums das Online-Rentenkonto keine Priorität besitzt. Das scheint sich nun aber nicht zu bewahrheiten.

Rentenversicherung als Träger

Ziel der beiden Ministerien ist es, das Verfahren bis zum Jahresende abzuschließen. Liegt erst einmal ein Entwurf dazu vor, könnte es auch recht schnell gehen. Das Online-Rentenkonto ist ein politisches Vorhaben, das nahezu von allen Parteien unterstützt wird.

Die Digitale Rentenübersicht, so der voraussichtliche offizielle Name, soll bei der Deutschen Rentenversicherung angebunden werden. Damit dürften dann auch alle privatwirtschaftlichen Initiativen wie zum Beispiel die Deutsche Renteninformation e.V. aus dem Rennen sein. Sie kommen allenfalls noch als externer Dienstleister in Frage, falls die Rentenversicherung technische Aufgaben zum Teil auslagert.

Zusammenfassung vorhandener Standmitteilungen

Die Digitale Renteninformation wird schon vorhandene Mitteilungen von Altersvorsorgeträgern konsolidieren. Die privaten Versicherer und die gesetzliche Rentenversicherung erstellen und verschicken solche Mitteilungen ohnehin schon regelmäßig. Keine Berücksichtigung finden zunächst die Anwartschaften in der Beamtenversorgung und bei den berufsständischen Versorgungswerken sowie Betriebsrenten auf der Grundlage einer Direktzusage. In diesen Fällen gibt es bislang keine Standmitteilungen.

Die Ausklammerung von Beamtenversorgung, berufsständischer Versorgungswerke und Direktzusagen hatten auch die Gutachter vorgeschlagen, die zur Vorbereitung des Online-Rentenkontos im vergangenen Jahr im Auftrag des Arbeitsministeriums eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hatten.

Erst freiwillig, später verpflichtend

Ab Anfang 2021 läuft dann die Aufbauphase für die „Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht“ (ZfDR). Ab Oktober 2022 soll das Online-Konto starten, wobei diese erste Phase für Anbieter von Altersvorsorge und Unternehmen mit Betriebsrenten zunächst freiwillig ist. Erst in den Folgejahren soll dann eine gestaffelte verpflichtende Teilnahme anschließen.

Dieser Ablauf entspricht weitgehend dem Vorschlag, den das Deutsche Institut für Altersvorsorge in seinem Dossier „Online-Rentenkonto – Deutschland hinkt hinterher“ im September 2017 unterbreitet hatte.

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